Dienst und freiwill. Feuerwehr

  • Ein Azubi ist bei der freiw. Feuerwehr und fragt an, ob er während der Arbeitszeit als einsatzbereit gelten kann.
    Zwar düfen ihm nach § 12 II FSHG -SGV NW 213 - aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwachsen und entfällt für ihn während der Einsätze die Pflicht zur Arbeitsleistung. D.h. dass ihm im Rahmen der Gleitzeit der Einsatz gutgeschrieben werden muss. Damit habe ich auch keine Probleme. Bleibt aber die Frage:
    - Einsatzmöglichkeit während der ges. Arbeitszeit oder
    - generell keine Einsatzmöglichkeit oder
    - grds. Einsatzmöglichkeit, aber mit Ausnahmen, z.B. an Berufsschultagen, während der Kernzeit o.ä.

    Gibt es Erfahrungen bei anderen Gerichten ?

  • Grundsätzlich ist ohne Einschränkungen freizustellen.

    M.E. sollte aber ein gesundes Mittelmaß gefunden werden. Ich bin nun auch schon ein paar Jahre bei der Truppe und war es auch schon zu Studienzeiten. Während des Studiums / der Ausbildung wegzurennen, muss ein jeder selbst verantworten. Den Stoff muss man schließlich nacharbeiten und wenn man durch die Prüfung durchgefallen ist, fragt keiner warum.

    Zudem kann man auf den Meldeempfängern heute meist sehen, was los ist. Wegen einer brennenden Mülltonne muss niemand rasen, ist es ein Haus, sieht es anders aus.

    Genauso sieht es aus, wenn man´erst einmal 20 km zur Wache fahren muss. Da muss einfach abgewägt werden, ob noch Nachschub benötigt wird oder die Kameraden schon beim Bier sitzen bis man kommt.

    So habe ich es bisher immer praktiziert und bin damit gut gefahren.

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