Ein Azubi ist bei der freiw. Feuerwehr und fragt an, ob er während der Arbeitszeit als einsatzbereit gelten kann.
Zwar düfen ihm nach § 12 II FSHG -SGV NW 213 - aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwachsen und entfällt für ihn während der Einsätze die Pflicht zur Arbeitsleistung. D.h. dass ihm im Rahmen der Gleitzeit der Einsatz gutgeschrieben werden muss. Damit habe ich auch keine Probleme. Bleibt aber die Frage:
- Einsatzmöglichkeit während der ges. Arbeitszeit oder
- generell keine Einsatzmöglichkeit oder
- grds. Einsatzmöglichkeit, aber mit Ausnahmen, z.B. an Berufsschultagen, während der Kernzeit o.ä.
Gibt es Erfahrungen bei anderen Gerichten ?