ZawSiHypo und Erbanteilspfändung

  • Hallo.
    Ich habe folgendes Problem:

    Die Stadt XXX beantragt die Eintragung einer ZawSiHypo über 755,- Euro.


    Abteilung I.

    1. …

    2a. AAA
    2b. Schuldner S

    -in Erbengemeinschaft-


    Anstelle von 2a:

    3: Schuldner S gem. Erbschein von…

    Abteilung II:

    Der Erbanteil des Schuldners S -Abt. I 2b- ist gepfändet für G...

    Ich habe leider nix gefunden, ob ich die ZwaSi eintragen darf, oder nicht.
    Der Schuldner wäre zwar (grds.) Alleineigentümer, aber es besteht ja die Pfändung des Erbanteils.
    Könnt Ihr mir da helfen?

  • Es besteht keine andere Rechtslage, als wenn der Erbteil des Schuldners gepfändet wäre und alle Erben anschließend gemeinsam eine Grundschuld am Grundstück bestellen. Diese Grundschuld könnte ohne weiteres eingetragen werden, weil der Vermerk der Pfändung die Eintragung nicht hindert. Weshalb sollte es sich also bei der Eintragung einer Zwangshypothek anders verhalten? Der Schuldner ist inzwischen aufgrund Erbfolge Alleineigentümer, so dass sich auch insoweit kein Eintragungshindernis ergibt.

  • Schließe mich juris2112 an. Der Pfändungsgläubiger hat ein Pfandrecht am Erbanteil erworben, aber nicht die Verfügungsbefugnis inne (vgl auch Böttcher, Zwv im Grundbuch, 2.A., Rn 392). Das Verfügungsverbot zugunsten des Pfändungsgläubigers führt auch "nur" dazu, dass Verfügungen des Schuldners relativ unwirksam sind, §§ 136, 135 BGB (Böttcher, a.a.O., Rn 395). Schließlich folgt aus § 1114 BGB zwingend, dass das die Immobilie nur einheitlich belastet werden kann. Halte daher die Eintragung für zulässig.

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