• Folgender Fall:
    X-Y Trading Services Ltd, Sitz in Birmingham, England mit dem in Deutschland wohnenden GF Felix Dunkelbusch ist Beklagte und wird im Versäumnisurteil u.a. zur Kostentragung verurteilt.
    VU wird zugestellt und kommt mit dem Schreiben, der
    X-Y Trading & Consulting Ltd, Sitz in Birmingham, England, GF Felix Dunkelbusch zurück, wo drinsteht, dass das VU nicht für ihn bestimmt ist. Richter verfügt, dass das VU trotzdem an dieser Adresse zugestellt werden soll, was dann auch passiert.

    Einen Monat später kommt der Kostenantrag des Klägervertreters. Ich sende ihn an die X-Y Trading Services Ltd zum deutschen Wohnsitz des GF per einfachem Brief zu. Der Brief kommt zurück mit dem Vermerk Empfänger unbekannt. Nachfrage beim Klägervertreter, der nach ner Einwohnermeldeamtsanfrage die alte Adresse bestätigt. Ich stelle den KFA nun mehr förmlich zu. KFA kommt mit einem Schreiben der X-Y Trading & Consulting Ltd zurück, wo drinsteht, dass die X-Y Trading Services Ltd dort unbekannt sei.

    Nach einigen Recherchen im Internet stelle ich fest, dass z.B. bei Ebay (Frankreich, Deutschland, Österreich) beide Gesellschaften auf jeweils der gleichen Internetseite mit der GF-Angabe Felix Dunkelbusch firmieren.
    Das sieht so aus:
    X-Y Trading Services Ltd
    X-Y Trading & Consulting Ltd
    GF Felix Dunkelbusch
    Anschrift (Deutschland)

    Liegt hier ein Prozessbetrug durch Felix Dunkelbusch vor? Ich denke ich werde die Akte mal der StA vorlegen, oder?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat von Tommy

    ,
    Liegt hier ein Prozessbetrug durch Felix Dunkelbusch vor? Ich denke ich werde die Akte mal der StA vorlegen, oder?



    Schon mal sinnvoll, hilft aber in deinem Verfahren nicht weiter.
    Wenn du ne ZU hast, wurde zugestellt, was der Empfänger mit dem Schriftstück macht ist sein Problem. Wenn er meint, nicht Empfänger zu sein, kann er es hinschicken wohin er will, du hast ja immer noch die ZU. Also KB raus und gelassen auf das Rechtsmittel warten.

    P.S. Wie wäre es mit einem Ortstermin?

  • @chick:
    Danke für den Link, die Sitze der beiden Ltds sind natürlich identisch und beide noch active.

    @Erzett
    Logisch stell ich den KFB an die Adresse zu. Es geht mir nur darum, dass ich mich vom GF der Beklagten nicht belügen lassen will, da werde ich stinkig.
    Die Lüge zielt ganz klar darauf ab, dass die titulierte Kostentragungspflicht nicht realisiert werden können soll. M.E. der typische Prozessbetrug.

    Solche Ortstermine mache ich eigentlich nur bewaffnet. Aber die Justiz stattet mich nicht entsprechend aus:teufel:.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Die Akte ist jetzt bei der StA. Schaun mer mal was die so machen.

    In einer unserer Registerakten hatte ich noch ne Eigenurkunde des Beklagten gefunden, in der er selbst angibt Geschäftsführer beider Ltds zu sein :teufel:.

    So nicht, mein Herr!

    PS: Der Name Felix Dunkelbusch ist natürlich frei erfunden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat von Tommy

    PS: Der Name Felix Dunkelbusch ist natürlich frei erfunden.



    War doch klar "Felix" ist ja normalerweise "der Glückliche", was man von Herrn D. wohl nicht gerade behaupten kann :wechlach:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!