Abtretung Meistgebot

  • Nach dem Zuschlag kann das Eigentum nur durch notarielle Urkunde übertragen werden. Siehe Stöber, Rdnr. 4.3 zu § 81.

  • Zu beachten ist, dass die Grunderwerbsteuer (in Hamburg immerhin 4,5 %) bei der Abtretung des Meistgebotes sowie bei der verdeckten Gebotsabgabe doppelt anfällt (siehe Stöber, Rdnr. 7.3 zu § 81). Darauf weise ich auch hin, wenn ich nach der Möglichkeit der Abtretung gefragt werde.

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