Jo, allerdings im RAST/BerH-Forum:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-als-Sicherheit
Die Frage ist allerdings, ob die dort geführten Argumente auch auf die im Inland lebenden Studenten zutreffen. Zudem darf die Frage erlaubt sein, weshalb trotz vorhandenen Vermögens noch ein Studentenkredit aufgenommen werden musste.
Und nicht vergessen: Ggf. Unterhaltsanspruch prüfen (Einkommen der Eltern)!