Zustellung Schweiz einstw. Verfügung

  • Hallo,

    erfolgt die Zustellung einer deutschen einstweiligen Verfügung in die Schweiz auch im Wege der Rechtshilfe? Wie wird dann zugestellt?
    Ich meine, dass VO (EG) Nr. 1393/2007 für die Schweiz nicht zuständig ist , oder?

    Welche Völkerrechtliche Vereinbarung gilt hier? Stellt das Gericht per Einschreiben / Rückschein zu?

  • Die Zustellung erfolgt nach dem Haager Zustellungsübereinkommen von 15. November 1965 über ein Zustellungsersuchen an das zuständige Schweizer Gericht. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, findet auch die EG-Zustellungsverordnung insoweit keine Anwendung.

    Eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein o. Ä. nach Art. 10 des HZÜ findet im Verhältnis zur Schweiz nicht statt.

    vgl. im Übrigen Länderteil Schweiz zur ZRHO

  • danke dir DaSilva. Heißt dass denn, dass das Gericht im Wege der Rechtshilfe das zustellungsersuchen an das Schweizer Gericht schickt oder muss der Antragsteller dies selbst tun?

  • danke dir DaSilva. Heißt dass denn, dass das Gericht im Wege der Rechtshilfe das zustellungsersuchen an das Schweizer Gericht schickt oder muss der Antragsteller dies selbst tun?

    Das Gericht wird das Zustellungsersuchen im Regelfall von Amts wegen durchführen - wenn nicht genügt Deinerseits ein Hinweis auf § 183 ZPO und das HZÜ.

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