Problem wie folgt, liebe, hilfsbereite Kollegen:
JA ist Vormund, nachdem Mutter verstorben und die elterliche Sorge des Vaters wg. Inhaftierung ruht... JA will jetzt für die Vertretung im Strafverfahren Ergänzungspfleger... ist das notwendig, wenn die elterliche Sorge ruht? Es gibt hier doch keine Vertretung durch einen Sorgeberechtigten mehr...
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