Rückkehr Elternzeit

  • Das kommt darauf an, ob du schon auf einer Planstelle sitzt oder nicht. Bei ersterem gehts zurück auf die Stelle, bei letzterem nicht unbedingt.
    War die Frage erstmal "nur so" oder haste schon was gehört?

  • Und was nützt dir die Planstelle, wenn du abgeordnet oder versetzt werden kannst ?

    Das ist, wie ich leider im engeren Familienkreis feststellen musste, von vielen Faktoren abhängig.

    Aber in der Rechtsschutzversicherung ist ja Berufsrecht drin :teufel::teufel:

  • Ich konnte damals an meine alte Behörde zurück, war aber auch nicht ganz unproblematisch. An Deiner Stelle würde ich erstmal bei der alten Dienststelle nachfragen, ob Du zurück kannst oder ob (und ggf. wohin) Du wechseln mußt.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Und wie sieht das nach Rückkehr nur aus der Mutterschutzfrist aus? Kann es da auch sein, dass man nach 14 Wochen nicht mehr an seine vorherige Behörde kommt?
    Mutterschutz ist ja nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und Elternzeit ja eher freiwillig.

  • soweit mir bekannt ist, kommt man nach der Mutterschutzfrist grundsätzlich an den alten Platz zurück (ist im Prinzip wie bei einer längeren Krankheit;)).

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Wann endet denn die EZ genau?
    Im Regelfall, sofern Du von Deinem Dienstherrn nichts hörst, wirst Du an Deine Stammdienststelle zurück kommen. Alles andere müsste Dir die personalführende Dienststelle schriftlich mitteilen (AO bzw. Versetzung).

  • soweit mir bekannt ist, kommt man nach der Mutterschutzfrist grundsätzlich an den alten Platz zurück (ist im Prinzip wie bei einer längeren Krankheit;)).



    Genauso hab ich mir das auch gedacht. Danke.

  • Und was nützt dir die Planstelle, wenn du abgeordnet oder versetzt werden kannst ?


    Nix, aber das ist doch immer so, egal ob nun arbeitend oder nicht.
    Ich habe die Frage so aufgefasst, dass nach dem Grundsatz gefragt wurde.

  • bei uns ist vor kurzem eine Kollegin mit Planstelle nach der Elternzeit wegversetzt worden, ohne dass sie auch nur vorher angehört wurde.

  • Mutterschutz ist ja nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und Elternzeit ja eher freiwillig.



    Auf eine der beiden Freistellungen (ich glaube nach der Gebühr) kann die Arbeitnehmerin verzichten, habe ich neulich irgendwo im Forum gelesen :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mutterschutz ist ja nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und Elternzeit ja eher freiwillig.



    Auf eine der beiden Freistellungen (ich glaube nach der Gebühr) kann die Arbeitnehmerin verzichten, habe ich neulich irgendwo im Forum gelesen :gruebel:.


    Nein, andersrum. Bis zur Niederkunft darfst Du arbeiten, erst nach Verlassen des Kreißsaals musst Du dem Dienst fernbleiben.

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich schließe mich hier mal an, allerdings habe ich eine Frage zu dem umgekehrten Fall:

    Mal angenommen, die Beamtin geht in Mutterschutz und anschließende Elternzeit. Zu diesem Zeitpunkt besteht der Versetzungsantrag (in einen anderen LG-Bezirk, jedoch gleicher OLG-Bezirk) schon längere Zeit, hatte aber bislang noch keinen Erfolg. Wie sieht es dann aus, wenn man aus der Elternzeit zurückkehren will. Hat man jetzt auf Grund der "sozialen Kriterien" bessere Chancen in den gewünschten LG-Bezirk zu kommen? Dazu muss ich vielleicht noch sagen, dass der Fahrtweg der Beamtin zu der "ursprünglichen" Behörde mehr als 100 Km für eine einfache Fahrt beträgt.
    Wie sind eure Erfahrungen?
    Vielen lieben Dank für eure Antworten!!!

  • Ich habe damals gegen Ende der Elternzeit beantragt, 1. halbtags arbeiten zu dürfen und 2. an ein Gericht an meinem Wohnort versetzt zu werden. Hat dann auch funktioniert.
    Ruf doch einfach mal beim OLG an.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • War das denn bei dir der gleiche LG-Bezirk? Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht so einfach ist, den LG-Bezirk zu wechseln.

  • Der Versetzungsantrag läuft auch weiter, wenn d. Betr. in Elternzeit ist.
    Mir ist eine Kollegin im Südwesten bekannt, die OLG-übergreifend während der Elternzeit getauscht hat. Sie fängt auch erst nächstes Jahr wieder an.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!