Nachlasssicherung Tiere

  • Ich hänge mich mal dran....

    Erblasser hinterlässt 2 Ziegen und 6 Kaninchen. Er hat keinerlei nähere Verwandte. Die Nachbarin beantragt bei uns die Inobutnahme de Tiere mit dem Hinweis, man hätte sie vom Ordnungsamt an uns verwiesen.

    Das Veterinäramt teilt auf Nachfrage mit, dass Ordnungsamt sei für Sicherungsmaßnamen zuständig und müsste sich um die Tiere kümmern.


    Wer ist denn nun zuständig ?

  • Ich kenne es nur so, dass das Ordnungsamt zuständig ist und das hat einen Vertrag mit dem Tierheim/Tierschutzverein, das die Tiere aufbewahrt. Als Nachlasspfleger muss ich dann nur noch im Tierheim einen Zettel unterschreiben, dass die unbekannten Erben den Hund ans Tierheim zur Vermittlung abgeben.

  • Bisher hatte ich nur schon mal Hunde im Nachlass, um die sich aber direkt das Tierheim gekümmert hat.

    Man kann einen Nachlasspfleger bestellen. Wenn aber kein barer Nachlass da ist, kann auch ein Nachlasspfleger nichts machen, außer solche Tiere schnell vom Schlachter abholen zu lassen, mal davon abgesehen, dass die längerfristige Versorgung von Tieren nicht seine Aufgabe ist.

    Ich denke, dass das schon Aufgabe des Ordnungsamtes oder des Tierheims/ Tierschutzvereins ist.

  • Ich hänge mich mal dran....

    Erblasser hinterlässt 2 Ziegen und 6 Kaninchen. Er hat keinerlei nähere Verwandte. Die Nachbarin beantragt bei uns die Inobutnahme de Tiere mit dem Hinweis, man hätte sie vom Ordnungsamt an uns verwiesen.

    Das Veterinäramt teilt auf Nachfrage mit, dass Ordnungsamt sei für Sicherungsmaßnamen zuständig und müsste sich um die Tiere kümmern.


    Wer ist denn nun zuständig ?

    §§ 25 ff. Sächsisches Polizeibehördengesetz

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