Der Notar teilt im Namen der Gesellschaft mit, dass sich die Firma der Kommanditistin geändert hat und fügt eine entsprechende Notarbescheinigung bei.
Er hat für die Gesellschaft bislang keine Unterlagen beurkundet oder beglaubigt und verweist auf § 13 FGG.
Würdet Ihr diese Anmeldung akzeptieren?