Hinterlegungs-Kommentare

  • Hallo! Kann mir jemand Tipps geben, welche Kommentare und/oder Handbücher man sich für die Bearbeitung der Hinterlegungssachen anschaffen sollte. Bin jetzt neuer Hinterleger und habe natürlich keine Ahnung! Vielen Dank.

  • Den hab ich auch. Ist klein und handlich und vom Inhalt her ganz gut.
    Rspr. und Kommentierung muß man sich aber auch aus versch. Kommentaren zusammensuchen, z.B. Palandt bei §§ 372 ff, 387, Zöller bei § 853 ZPO, STPO - Kommentare bei dingl. Arrest §§ 111 b ff STPO.

  • Den hatte ich auch, als ich Hinterlegungen gemacht habe, aber zuerst empfehle ich zu einem Blick ins Gesetz . . . es ich sehr übersichtlich und eigentlich konnte ich damit fast jede Hinterlegung ohne Kommentar bearbeiten . . . :)

    . . . in dem Sinne . . . nicht zu viel Respekt . . . es ist schließlich ein rein formelles Verfahren in dem Du nicht zu entscheiden hast, ob jemand was zu Recht fordert oder nicht . . . ;)

    . . . sind die formellen Voraussetzungen für die Hinterlegung und später für die Auszahlung gegeben, dann ist alles ok falls nicht, dann geht eben nix . . . ach ja, und ein wenig BGB spielt auch noch rein . . . :)

  • Den hatte ich auch, als ich Hinterlegungen gemacht habe, aber zuerst empfehle ich zu einem Blick ins Gesetz . . . es ich sehr übersichtlich und eigentlich konnte ich damit fast jede Hinterlegung ohne Kommentar bearbeiten . . . :)

    . . . in dem Sinne . . . nicht zu viel Respekt . . . es ist schließlich ein rein formelles Verfahren in dem Du nicht zu entscheiden hast, ob jemand was zu Recht fordert oder nicht . . . ;)

    . . . sind die formellen Voraussetzungen für die Hinterlegung und später für die Auszahlung gegeben, dann ist alles ok falls nicht, dann geht eben nix . . . ach ja, und ein wenig BGB spielt auch noch rein . . . :)



    Da warst Du bestimmt an einem kleinen Gericht, denn das Hinterlegungsrecht bietet eine Vielzahl von Problemen, angefangen bei der Werthinterlegung (Aktien, Kunstgegenstände etc.) bis zum dinglichen Arrest (Vermögensabschöpfung) mit vielfachen Pfändungen/Abtretungen des Auszahlungsanspruchs, Zinsberechnung, Hinterlegung/Auszahlung wiederkehrende Beträge, Verteilungsverfahren nach § 872 BGB....usw. usw.

  • (...) Da warst Du bestimmt an einem kleinen Gericht (...)



    jep, das stimmt allerdings - ich hatte ausschließlich "normale" Geldhinterlegungen, etwa wg. einstw. Einst. der ZwV. und dergleichen . . . schaut bei Dir offenbar anders aus . . . naja, aber es gibt ja Kommentare und Rechtsprechung, also Kopf hoch ;)

  • Nein, bin auch an einem kleineren Gericht. Aber neulich auf der Fortbildung in Pegnitz haben die Kollegen von den größeren Gerichten verschiedene Fälle geschildert..... und da kann man nur hoffen, daß man nicht auch mal so einen Mist bekommt.

  • Nein, bin auch an einem kleineren Gericht. Aber neulich auf der Fortbildung in Pegnitz haben die Kollegen von den größeren Gerichten verschiedene Fälle geschildert..... und da kann man nur hoffen, daß man nicht auch mal so einen Mist bekommt.



    . . . hab die Hinterlegung einige Jahre gemacht, wie gesagt, da kam NIE was verzwicktes . . . ich halt Dir die Daumen, dass es bei Dir auch so sein wird ;)

    Das auf solchen Fortbildungen nicht (nur) die 0/8/15 Fälle gemacht/besprochen werden, macht ja Sinn, aber es ist ein wenig wie in der Ausbildung, Sonderfall um Sonderfall und in der Praxis dann . . . Tagesgeschäft, verzwickte Ausnahmen (je nach Abteilung) eher selten :)

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