Kostenausgleichung mit Drittwiderbekl.Widerkläger

  • hallo,

    folgernder Kostenauspruch beschäftigt mich:

    von den außergerichtlichen Kosten kann der Beklagte zu 1) 31% von der Klägerin verlange

    der Beklagte zu 2) kann 100% von der Klägerin verlangen.

    Die Drittwiderbeklagten zu 1 und 2) können 100% von der Beklagten zu 1 ) verlangen.

    RA K vertritt: Beklagte zu 1 und 2, wobei Beklagte zu 1 auch Widerklägerin ist.

    RA B vertritt Klägerin, sowie die Drittwiderbeklagte zu 1 und 2.

    Jeder RA hat einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Quotelt ihr dann die Kosten oder wie teile ich das auf, z.b. bei RA B: er vertritt 3 Personen, sind dann je 1/3 der Kosten des KFB-Antrages pro Person angefallen?
    Und mache ich dann für jeden Beteiligten einen gesonderten KFB? Anders geht es wohl kaum, oder?

    Viele Grüße schonmal und danke sagt
    sonne

  • Ich würde 3 KfB`s machen.
    Die Kostenrechnung des RA B musst du erst mal aufdrieseln. Er hat 3 Mandanten. Entstanden sind für den Kläger die Kosten aus dem Klagestreitwert und für die beiden Drittwiderbeklagten die Kosten aus dem Widerklagestreitwert einschließlich einer Erhöhung.
    Da der Kläger seine Kosten selber trägt, interessieren hier nur die Kosten der Drittwiderbeklagten und die setzt du gegen den den Bekl. zu 1 fest.
    Auf der Beklagtenseite kann RA K die Kosten aus dem Gesamtstreitwert und eine Erhöhung aus dem Klagestreitwert geltend machen. Hier ist aufzusplitten: Kosten aus dem Klagestreitwert + Erhöhung ==> davon entfällt auf jeden Beklagten die Hälfte. Zusätzlich werden dem Bekl. zu 1 noch die weiteren Kosten aus dem Widerklagestreitwert angerechnet.
    Die auf den Bekl. zu 2 entfallenden Kosten werden komplett gegen den Kläger festgesetzt, die auf den Bekl. zu 1 entfallenden Kosten zu 31%.
    Aufpassen beim Aufdrieseln musst du nur, dass nicht mehr Kosten gegeben werden, als aus dem Gesamtstreitwert erstattungsfähig sind.

  • Stichwort für die Suchmaschine: Baumbachsche Formel.

  • Auf Klägerseite:
    Kläger und Widerbeklagter
    Drittwiderbeklagte


    Auf Beklagtenseite:

    Beklagte zu 1.
    Beklagte zu 2.
    Beklagte zu 3. und Widerklägerin

    Streitwertbeschluss:

    Streitwert bis 15.01.2015 1689,06 €
    Streitwert ab 16.01.2015 5682,57 €

    Kostenentscheidung:

    von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. u. Widerklägerin haben der Widerbeklagte und Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner 70 %, der Kläger weitere 30 % alleine zu tragen.
    die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2 hat der Kläger zu tragen.

    Beklagtenanwalt macht geltend:

    1,9 Verfahrensgebühr (vertritt alle 3 Beklagten) aus 5682,57 €
    1,2 Terminsgebühr aus 5682,57 €
    Auslagenpauschale
    Reisekosten (Bekl. zu 3. ist ausw. Versicherung, die beiden anderen Beklagten wohnen am Gerichtsort)

    Teile ich die Gebühren und auslagen (bis auf Reisekosten ) auf alle drei Beklagten auf und bei der Beklagten zu 3. dann noch die Reisekosten dazu..

  • Ich schließe hier mal eine Fragen an, welche mir bei meiner Kostenentscheidung "Baumbach" nun gekommen ist..

    Erst dachte ich, bzgl. der GK muss ich keinen KFB machen. Dann habe ich folgendes bemerkt:

    Die Kostenbeamtin hat GK verrechnet, aber nicht auf die jeweils andere Prozessseite, sondern innerhalb der "eigenen".
    Muss ich das was festsetzen?

    Ein Bsp vielleicht: vom Vorschuss der Klägerin wurde nach Abzug ihres GK-Anteils ein restlicher Vorschuss auf die Kostenschuld ihrer dann später als Drittwiderbeklagten beteiligten Versicherung (welche vom gleiche RA vertreten wurde) verrechnet.

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