Genehmigung Eintritt in Bausparvertrag

  • Die Mutter beantragt nach Erbfall, aufgrund entsprechendem Anschreiben der Bausparkasse, die familiengerichtliche Genehmigung für den Eintritt des Minderjährigen Kindes in den Bausparvertrag.

    Mutter und Kind sind je zu 1/2 Erben geworden, Erbschein liegt vor.

    Findet der Eintritt in den Bausparvertrag nicht schon aufgrund Gesamtrechtsnachfolge/Generalsukzession kraft Gesetzes statt und ist hier überhaupt eine Genehmigung erforderlich?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Völlig richtig. Das Verlangen der Bausparkasse ist Unsinn. Eine familiengerichtliche Genehmigung kommt nur für Rechtsgeschäfte des gesetzlichen Vertreters, aber nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen in Betracht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!