Eine Bank will das Guthaben aus einer Kontoauflösung hinterlegen, da der
Kontoinhaber trotz mehrmaliger Nachfrage keine Kontoverbindung mitteilt.
Annahmeverzug nach § 372 BGB, oder ?
Kein Konto angegeben - Annahmeverzug ?
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Della -
9. Februar 2009 um 10:54
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würde ich schon sagen oder hast Du Zweifel
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Dachte spontan, man kann dem einen Scheck übersenden, aber den braucht er ja nicht einzulösen, wenn der die Bank ärgern will... (was er offensichtlich will)
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Hab ich am 17.09.08 unter Annahmeverzug schon mal gefragt. Ich habe seinerzeit angenommen.
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Hab ich am 17.09.08 unter Annahmeverzug schon mal gefragt. Ich habe seinerzeit angenommen.
Hab nur unter Kontoverbindung gesucht anstatt "Bankverbindung"
Werd s wohl auch annehmen. -
(...) Werd s wohl auch annehmen.
warum auch nicht -
weil es sich um eine Bringschuld handelt
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Mich ärgert bloß, daß ich dem Empfangsberechtigten keine saftige Gebühr verpassen kann, wenn er das Geld dann bei mir "abruft". Er nimmt es nur nicht an, damit die alte Bank nicht erfährt wo er jetzt ein Konto hat; einfach aus Böswilligkeit, bzw. Blödheit.
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Mich ärgert bloß, daß ich dem Empfangsberechtigten keine saftige Gebühr verpassen kann, wenn er das Geld dann bei mir "abruft". Er nimmt es nur nicht an, damit die alte Bank nicht erfährt wo er jetzt ein Konto hat; einfach aus Böswilligkeit, bzw. Blödheit.
Wegen so ner Sache würde ich mich doch nicht ärgern. Annehmen und fertig.
Gerade in Insolvenzsachen hat man oft solche Hinterlegungen. Da rührt sich der Gläubiger nicht, weil es ihm zu viel Arbeit ist, für die paar Euro, um die es oft geht, eine Bankverbindung mitzuteilen.
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