Wieviele Mitteilungen nach § 55 GBO an Notar?

  • Wie gehst Du vor, wenn bei einer Grundschuldbestellung eine Aushändigungsbestimmung für den Grundschuldbrief nach § 60 GBO für die Gläubigerin getroffen ist und weder aus der Urkunde noch dem Anschreiben des Notars eine genaue Anschrift der Gläubigerin ersichtlich ist oder auch deren AZ fehlt und auch noch der Grundbuchauszug direkt an die Gläubigerin geschickt werden soll.

    Man kann ja nicht einfach den Grundpfandrechtsbrief an die Hauptstelle schicken, wenn z.B. für die UniCredit Bank in München die Grundschuld bestellt ist, oder doch ?

  • Der Notar stellt den Antrag gemäß § 15 GBO. Damit erhält er eine Benachrichtigung für sich und die von ihm vertretenen Beteiligten. Die übrigen Beteiligten werden direkt vom GBA benachrichtigt.

    Nun steht in der Urkunde folgender Passus: Es ist dem Notar erlassen, die Beteiligten vom Vollzug der Eintragung zu benachrichtigten. Es werden Eintragungsnachrichten für die Beteiligten und den Notar beantragt.


    Im Antrag selbst steht unter Ziffer b) Grundbuchnachrichten für alle Beteiligten und für mich. Hier handelt es sich doch um eine unzulässige Vollmachtseinschränkung? Bzw. wenn die Beteiligten den Notar entbinden, sie direkt zu benachrichtigen ist das doch eine Sache zwischen Notar und Beteiligte.
    Seitens des Grundbuchamtes besteht doch in diesem Fall keine Verpflichtung nunmehr die Beteiligten direkt zu benachrichtigen?

  • Die Frage, ob die Beteiligten die Vollmachtswirkung insoweit einschränken können, ist streitig (siehe Bauer/Schaub-Wilke, Rn. 16 und 28; BeckOK GBO/Reetz GBO § 15 Rn. 61).

  • Manchmal erhält der Notar auch eine Eintragungsmitteilung, obwohl er gar nicht im Sinne einer Antragstellung tätig wurde. Ich hatte in eigener Sache eine unterschriftsbeglaubigte Eintragungsbewilligung mit von mir selbst verfasstem Antragsschreiben persönlich beim Grundbuchamt eingereicht. Gleichwohl bekam der Notar die Eintragungsnachricht (auf Nachfrage: Das läge an einer neuen EDV, man müsse diese Nachricht manuell zurückhalten und wenn man sich dabei nicht beeile, gehe sie halt raus). Aber da ich ebenfalls eine Eintragungsnachricht erhielt, war das im Ergebnis gleichgültig. Eigenartig ist es trotzdem.

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