Wie gehst Du vor, wenn bei einer Grundschuldbestellung eine Aushändigungsbestimmung für den Grundschuldbrief nach § 60 GBO für die Gläubigerin getroffen ist und weder aus der Urkunde noch dem Anschreiben des Notars eine genaue Anschrift der Gläubigerin ersichtlich ist oder auch deren AZ fehlt und auch noch der Grundbuchauszug direkt an die Gläubigerin geschickt werden soll.
Man kann ja nicht einfach den Grundpfandrechtsbrief an die Hauptstelle schicken, wenn z.B. für die UniCredit Bank in München die Grundschuld bestellt ist, oder doch ?