Hallo,
Wie macht Ihr das in folgenden Fällen:
PKH für PfÜb wird bewilligt. Der Gl.Vertr. macht im PfÜB auch seine Wahlanwaltsvergütung geltend. Antrag gegenüber der Landeskasse wurde noch nicht gestellt. Lasst Ihr die WA -Vergütung im PfÜb stehen oder nehmt Ihr die Differenvergütung oder gar nichts im PfÜB auf? Falls PKH-antrag gestellt wird, müsste das doch sonst auf dem PfÜB und seinen Abschriften vermerkt werden. Das stelle ich mir technisch schwierig vor, wenn der PfÜB erst mal in der Welt ist.
Außerdem noch eine allgemeine Frage: Der Anwalt hat ausdrücklich nur für den PfÜB PKH beantragt. Macht Ihr trotzdem eine allgemeine Bewilligung gemäß § 119 Abs. 2 ZPO oder nur für dieses Verfahren?