Auch wenn der Thread schon älter ist, passt es hier thematisch ganz gut:
Pfüb-Antrag mit Antrag auf PKH und Beiordnung, dem ich stattgeben werde (mdj. Kind pfändet Unterhalt)
Irritiert bin ich jedoch, dass im Pfüb-Antrag auch die Anwaltskosten enthalten sind, die ja das Kind eigentlich wegen der PKH seinem RA gar nicht schuldet (§ 122 I Ziff. 3 ZPO).
Hinzu kommt noch, dass der Gerichtskostenvorschuss entrichtet wurde (was ja an sich auch nicht nötig gewesen wäre).
Was würdet ihr machen (Anwaltskosten streichen oder ggf. Verzicht auf PKH-Vergütung fordern?) bzw. gibt es aktuelle Rechtsprechung zum Problem?
Die Gerichtskosten verbleiben höchstwahrscheinlich bei der Staatskasse, oder (selbst schuld, wenn diese trotz gewünschter PKH gezahlt werden)?