Hallo,
ich muss zum ersten mal ich eine Strafzeit berechnen mit Maßregelvollzug. Mir ist bekannt, dass dieser grundsätzlich bis zum 2/3 Zeitpunkt anzurechnen ist auf die Strafe, jedoch wird vorliegend der Maßregelvollzug noch vor Eintritt des 2/3 Zeitpunkts unterbrochen und der Verurteilte kommt in Strafhaft.
Hier die Daten:
Rechtskraft des Urteils: 19.10.2007
Strafe: 2 Jahre 6 Monate + Entzug
anrechnungsfähige Zeiten: 4 Tage und U-Haft vom 05.02.2007 - 18.10.2007 (insg. 260 Tage)
Organisationshaft: 19.10.2007 - 08.01.2008 (82 Tage)
Maßregelvollzug: 09.01.2008 - 04.11.2008
ab dem 05.11.2008 wieder Strafvollzug.
Der 2/3 Zeitpunkt ist nach meiner Berechnung der 22.12.2008 (ohne Organisationshaft, diese wird hier nach dem Maßregelvollzug von der Strafhaft abgezogen), also nach der tatsächlichen Unterbrechung.
Wann ist die Strafe zu Ende?