Pferde wollen § 19 Abs. 4 KostO

  • Wie weit geht bei Euch die Privilegierung der Landwirtschaft nach § 19 Abs. 4 KostO ?
    (Hab einen Hof mit 10 ha auf dem (ausschl.) eine Pferdehaltung mit Pferdepension betrieben wird. Nachdem schon der "erwerbsgärtnerische Anbau von Blumen" nach NJW 1997,664 unter "landw. Betrieb" fällt, wird man dem Pferdehalter 19/4 KostO wohl auch nicht verweigern können ?)

  • Wenn es sich bei dem Grundbesitz um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, würde ich von einem landwirtschaftl. Betrieb i.S.d. Kostenermäßigungsvorschrift ausgehen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn der Pferdepensionsbetrieb im Vordergrund steht, ist es doch nichts anderes als ein Dienstleistungsbetrieb -wie Hotel oder Bordell:teufel:

  • § 19 Abs.4 KostO differenziert nicht danach, ob es sich bei dem Betrieb um einen Hof i.S. der HöfeO handelt oder nicht.

    Es handelt sich hier sicherlich um einen Grenzfall. Denn die exemplarisch entschiedenen Fälle (Blumen, Gärtnerei mit Gewächshaus usw.) haben gemeinsam, dass es sich durchweg um Erzeugnisse des Grund und Bodens handelt. Dies ist bei einer Pferdehaltung natürlich nicht der Fall. Ich würde daher den vorliegenden Typus eines Geschäftsbetrieb nicht mehr als Landwirtschaft im Sinne der Norm qualifizieren.

  • Zitat von juris2112

    § 19 Abs.4 KostO differenziert nicht danach, ob es sich bei dem Betrieb um einen Hof i.S. der HöfeO handelt oder nicht.


    Mag sein aber bevor ich nur wegen einer KR anfange, lange zu ermitteln, gebe ich mich mit einem Hofvermerk zufrieden. Wenn es jedoch keine Hof ist, wird's natürlich schwierig.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn auch nicht nicht im Zusammenhang mit der KostO, hab ich doch ein paar Entscheidungen ergoogelt, die besagen, dass eine Pferdepension gerade kein landwirtschaftliches Unternehmen sei. Ich zitiere:

    Pferdehaltung und Landwirtschaft
    Werden auf einem 5562 m2 großen Anwesen, bebaut mit Wohnhaus, Halle und Garagen, Pferde gehalten und die Wiesenflächen als Pferdekoppeln benutzt, ist dies kein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes. Das Landwirtschaftsamt kann dem Grundstückseigentümer nicht die Genehmigung des Kaufvertrags verweigern. Eine landwirtschaftliche Grundstücksnutzung liegt nicht vor, da die Tierhaltung auf einem solchen Grundstück nicht ganz oder überwiegend aus den Erzeugnissen des Betriebes ermöglicht wird. Die vorhandene Weidefläche reicht bei weitem nicht aus, um eine eigene Futtergrundlage für die Pferde zu bilden.
    Bundesgerichtshof, Az.: BLw 34/95


    Pferdepension nicht Teil der Landwirtschaft
    Betreibt ein Landwirt neben seiner eigentlichen Landwirtschaft noch eine Pferdepension, so handelt es sich bei dieser Pferdepension um ein Nebenunternehmen, für das gesonderte Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu entrichten sind. Denn die Pferdepension ist dann nicht Teil des landwirtschaftlichen Hauptunternehmens, wenn diese Pferde nicht als Nutzvieh gehalten werden. Pferde im Rahmen einer Pferdepension werden vielmehr im Dienstleistungsbetrieb für andere gehalten. Damit werden auch überwiegend eigene Zwecke verfolgt, sodass auch gesonderte Beiträge abzuführen sind.
    Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 42/99 R


    zitiert von http://www.herz-fuer-tiere.de/CoCoCMS/genera…nt.php?page=725

    Nachtrag: Maßgeblich für den Begriff Landwirtschaft ist demnach § 201 BauGB:
    § 201
    Begriff der LandwirtschaftLandwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.

  • @Juris
    Das gleiche würde dann in puncto Kühe gelten. Die wachsen ja auch nicht auf´m Acker, benötigen aber wie die Pferde das, was auf dem Boden wächst.
    D.h. auch eine Pferdepension muss Weidepflege, Anbau und Bewirtschaftung betreiben, zumindest, wenn da 10ha Land vorhanden sind.

    Da ich selbst einen solchen Betrieb in ähnlicher Größe habe, kann ich versichern, dass es sich dabei in der Tat um einen landwirtschaftlichen Betrieb (mit Hofstelle) handelt, was weder Landwirtschaftsamt noch Finanzamt bestreiten.

    @krim
    Auch aus einem Hotel mit 10ha großem Gemüse- und Kräutergarten :cool: wird zugegebenermaßen kein landwirtschaftlicher Betrieb.

    Und zum Bordellvergleich sag ich nur: "So einfach kommt man vom Brotbacken auf Arschbacken", hat aber trotzdem nix miteinander zu tun.

    15.Meridian:
    5562 qm sind ein halber Hektar (1 ha = 100 m x 100m = 10.000qm). Der hier nachgefragte Betrieb ist 20 Mal so groß. Man rechnet grob, dass auf einem Hektar Weidefläche 1,8 Großvieeinheiten gehalten werden können. 2 Großpferde entsprechen ca. 1,6 Großvieheinheiten.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Tommy:

    Den Vergleich mit den Kühen halte ich nur mit Einschränkungen für angebracht. Denn das landwirtschaftliche Produkt ist in diesem Fall die Milch, die als mittelbares Erzeugnis des Grund und Bodes anzusehen ist.

    Dennoch stimme ich insoweit zu, als es darauf ankommen wird, ob auf dem Grund auch das Pferdefutter produziert wird und ob er auch im übrigen bewirtschaftet wird.

  • In meinem Groß - Kostenkommentar von Rohs/Wedewer hab ich bei § 19 RNr. 55a noch gefunden, daß die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes und die darauf beruhenden Einheitswertbescheide maßgebend (OLG Stuttgart in DNotZ 1995, 786).
    Zur Frage der Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft sollen die "gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30.05.1997 (BStBl. I S. 600) maßgebend" sein. Danach gilt R 135 der Einkommenssteuerrichtl. 1996. Viell. sollt ich s mal beim Finanzbeamtenforum versuchen....
    (Der Notar hat auch den 4 - fachen Einheitswert verwendet)

  • @juris:
    Da bist du in meine Falle getappt. Es gibt nämlich auch reine Zuchtbetriebe zur Fleischproduktion, die als landwitschaftlicher Betrieb gelten. Oder ersetze Kühe durch Schweine, Elche, Lamas...

    Und der passende Spruch dazu:
    "Eine Kuh macht Muh, viele Kühe machen Mühe."

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich bin in keine Falle getappt. Denn auf die Fleischproduktion wäre nur einzugehen gewesen, wenn der Betrieb auch Pferdefleisch produziert und verkauft. Dafür gibt der mitgeteilte Sachverhalt aber nichts her.

  • Vielleicht müßte man auch unterscheiden zwischen der Perdepension und der Pferdezucht. Die Pferdepension ist ja schon was sehr menschliches und so ähnlich wie eine Pension für Touristen. Hätte auch noch eine Besamungsstation für Schweine anzubieten mit 50 ha Grund, die gleichzeitig Schweine (Eber) züchten und das Futter selbst herstellen....
    Jetzt geh ich erst mal in s verlängerte :aufgeb: :aetsch: Wochenende....

  • Zitat von juris2112

    Ich würde § 19 Abs.4 KostO anwenden und wenn es dem Revisor nicht gefällt, mag er es beanstanden.

    Dann sorgte die Diskussion für eine Meinungsänderung.

    Zitat von juris2112

    Ich würde daher den vorliegenden Typus eines Geschäftsbetrieb nicht mehr als Landwirtschaft im Sinne der Norm qualifizieren.

    Allerdings meine ich auch:

    Zitat von juris2112

    Entschieden zu viele Gedanken für ein profanes Kostenproblem.

    Ich würde die Vergünstigung, die ich im Übrigen grundsätzlich nicht mehr als sachgerecht erachte, nicht gewähren. Ggf. mag sich der Antragsteller den Rechtsmittelpfad bahnen.

  • Zitat von juris2112

    Entschieden zu viele Gedanken für ein profanes Kostenproblem.

    Ich würde § 19 Abs.4 KostO anwenden und wenn es dem Revisor nicht gefällt, mag er es beanstanden.


    :laola
    Das habe ich zwar auch schon die ganzte Zeit gesagt aber auch mich hört ja keiner...
    :schmoll:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

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