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e.K. hat ein Konto das zum Handelsgeschäft gehört
Gl pfändet dies auf Grund eines Titels, der auf die Privatperson lautet
e.K. veräußert Handelsgeschäft, aber mit der Beschränkung nach § 25 HGB
Der Erwerber des Handelsgeschäfts steht ja dann dumm da, weil die Pfändung nicht auf Grund einer zum Handelsgeschäft gehörenden Verbindlichkeit vorliegt und § 25 dann nicht greift
Sorry, aber die Argumentation "ist eh alles eine Masse" überzeugt mich nicht so ganz
Jetzt zitiere ich mich schon selbst