Schuldnerbezeichnung

  • Hallo zusammen,

    habe folgendes Problem:
    Titel lautet auf Schuldner persönlich, im Pfüb-Antrag wird ausgeführt, dass Sch. Inhaber der Fa. XY sei (allerdings ohne Nachweis). Gepfändet werden sollen Ansprüche der Fa. XY gegen die Drittschuldnerin.

    Meint ihr, dass das geht (sofern Nachweis noch vorgelegt wird, dass Sch. tatsächlich Inhaber der Fa. XY ist)? Habe hierzu leider nichts gefunden (nur den umgekehrten Fall).

  • Ich sehe da auch kein Problem: Die Firma ist ja nur der Name des Schuldners für dessen Betrieb in der Geschäftswelt. Aber die dahinterstehende Rechtspersönlichkeit ist ja immer noch er selbst. Anders ist der Fall, wenn die "Firma" eine eigene juristische Person, bzw. rechtsfähig ist (GbR, oHG, GmbH ...).

  • Ich stimme den Vorpostern zu. Beim Einzelunternehmen ist Geschäftsvermögen = Privatvermögen, von daher würde ich (wenn ich Rpfl. wäre ;)) den PfÜb erlassen.

  • Vielleicht ein klein wenig aufpassen bei der örtlichen Zuständigkeit. Falls der Sch seine Firma auf den Cayman-Inseln angemeldet hat, ist trotzdem noch das Gericht des Wohnsitzes zuständig.

  • Wie # 3.

  • Dazu muss ich jetzt mal eine dumme Frage stellen:

    Dass der e.K. mit seinem Privatvermögen haftet, ist klar (deshalb hätte ich wahrscheinlich auch kein Problem, wenns andersherum gelaufen wäre), aber haftet der Privatmann auch mit dem Gewerbevermögen? (Ja ich weiß, das ist alles eine Masse, aber wenn ich das so abstrakt sehe?)

  • Dazu muss ich jetzt mal eine dumme Frage stellen:

    Dass der e.K. mit seinem Privatvermögen haftet, ist klar (deshalb hätte ich wahrscheinlich auch kein Problem, wenns andersherum gelaufen wäre), aber haftet der Privatmann auch mit dem Gewerbevermögen? (Ja ich weiß, das ist alles eine Masse, aber wenn ich das so abstrakt sehe?)




    1. Es gibt keine dumme Fragen... ;)

    2. Du meinst jetzt den Privatmann, der Selbstständig ist und ein Gewerbe (eingetragen im Gewerberegister) führt, oder? Dann ist es die gleiche Konstellation wie beim e. K.
    ---> Privatvermögen/Geschäftsvermögen sind eins.

  • nein, ich meine den e.K. im Register (der ja als Ist-Kaufmann auch ein Gewerbe betreiben muss)

    "das ist alles eins" ist zwar logisch, aber ich wollts doch abstrakt wissen :)

  • Also ich werde auch weiterhin dann nur ins Privatvermögen vollstrecken lassen (andersherum kein Problem).
    Wenn ich mir nämlich folgenden (gänzlich an den Haaren herbeigezogenen) Fall überlege, kommt für mich nichts anderes in Frage:

    e.K. hat ein Konto das zum Handelsgeschäft gehört
    Gl pfändet dies auf Grund eines Titels, der auf die Privatperson lautet
    e.K. veräußert Handelsgeschäft, aber mit der Beschränkung nach § 25 HGB
    Der Erwerber des Handelsgeschäfts steht ja dann dumm da, weil die Pfändung nicht auf Grund einer zum Handelsgeschäft gehörenden Verbindlichkeit vorliegt und § 25 dann nicht greift

    Sorry, aber die Argumentation "ist eh alles eine Masse" überzeugt mich nicht so ganz

  • Es besteht aber eben nunmal der Grundsatz, dass ein Einzelhandelskaufmann (e. K.) mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten haftet.

    Und auch private Gläubiger können natürlich in das Geschäftsvermögen und das Privatvermögen vollstrecken.

  • Es besteht aber eben nunmal der Grundsatz, dass ein Einzelhandelskaufmann (e. K.) mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten haftet.

    Und auch private Gläubiger können natürlich in das Geschäftsvermögen und das Privatvermögen vollstrecken.



    Eben, für "geschäftliche Verbindlichkeiten"
    Wenn der Titel aber gegen die Privatperson lautet.... vom Grundsatz, dass das andersrum auch so sein soll, hab ich zumindest noch nix gehört, aber ich lass mich gern überzeugen :(

  • Es besteht aber eben nunmal der Grundsatz, dass ein Einzelhandelskaufmann (e. K.) mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten haftet.

    Und auch private Gläubiger können natürlich in das Geschäftsvermögen und das Privatvermögen vollstrecken.



    Eben, für "geschäftliche Verbindlichkeiten"
    Wenn der Titel aber gegen die Privatperson lautet.... vom Grundsatz, dass das andersrum auch so sein soll, hab ich zumindest noch nix gehört, aber ich lass mich gern überzeugen :(



    :confused: Warum soll das anders rum nicht sein? Ich glaube, du stehst gerade ein bisschen auf dem Schlauch! ;) Der eingetragene Kaufmann/Einzelunternehmer trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die sein Unternehmen + Privatvermögen betreffen. Ob sich der Titel gegen die Privatperson, welche Inhaber einer Einzelfirma ist, oder gegen den Inhaber der Firma mit Zusatz e. K. direkt richtet, spielt keine Rolle.

  • Der eingetragene Kaufmann/Einzelunternehmer trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die sein Unternehmen + Privatvermögen betreffen.



    Das würde im Umkehrschluss bedeuten, ein übergegangenes Handelsgeschäft, welches keinen Haftungsausschluss nach § 25 HGB vorsieht, haftet weiterhin für die Privatverbindlichkeiten des früheren e.K?

    :eek:

    Das glaube ich kaum, deshalb streich ich in diesen PfÜBs auch immer den Zusatz, welcher die Privatperson zum e.K. macht, weg.
    Mag zwar kleinkariert klingen, ist meiner Meinung nach aber richtig

  • Der eingetragene Kaufmann/Einzelunternehmer trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die sein Unternehmen + Privatvermögen betreffen.



    Das würde im Umkehrschluss bedeuten, ein übergegangenes Handelsgeschäft, welches keinen Haftungsausschluss nach § 25 HGB vorsieht, haftet weiterhin für die Privatverbindlichkeiten des früheren e.K?

    :eek:





    Das trifft nicht zu, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 25 Abs. 1 HGB ergibt.

    Aber es ist eben nunmal so, dass ich dem e. K. wegen privater Schulden (z. B. Miete für Wohnung) neben Privat- und Geschäftskonto auch bestehende Ansprüche aus Dienstverträgen pfänden (lassen) kann.

    Warum sollte er gegenüber einem Arbeitnehmer privilegiert sein, bei dem auch direkt der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet werden kann? :gruebel:

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