Wir sind Sicherungsgläubiger eines 6-Familienwohnhauses. Vier Wohneinheiten sind vermietet, eine ist eigengenutzt, eine steht leer. Die Mieten sind zwar an uns abgetreten, reichen jedoch zur Rückführung nicht aus. Die Immobilie ist nicht nach WEG geteilt, was einem Verkauf jedoch nach allgemeiner Auffassung eher förderlich wäre als ein Verkauf der Immobilie insgesamt.
Könnte ein Zwangsverwalter die Teilung herbeiführen für den Fall, daß die Eigentümerin hierzu nicht bereit wäre?
Aufteilung nach WEG durch Zwangsverwalter?
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-Tanja- -
17. Februar 2009 um 10:56
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Ganz klares nein. Die Aufteilung in WE übersteigt den Kompetenzbereich eines Zwangsverwalters bei weitem.
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Dem Nein ist nichts hinzuzufügen.
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Darüber hinaus halte ich es für sehr fragwürdig, dass eine Mehrfamilienhaus nach Aufteilung derzeit besser zu verkaufen wäre als ohne Aufteilung.
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Bei uns sind Mehrfamilienhäuser sehr gesucht. ETW's haben wir genug im Sortiment.
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Merci.
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