Hallo,
mir wird folgendes vorgelegt:
begl. Abschrift eines gerichtlichen Protokolls (Scheidungsvereinbarung) mit folgendem Inhalt:
.... erschienen bei Aufruf der Sache:
1. Antragstellerseite: RA X
2. Antragsgegnerseite: RA Y
....Zugewinnausgleich:
Die Parteien sind zu je 1/2 Eigentümer der Wohnung ..... eingetragen in ......
Evtl. bestehende Zugewinnausgleichsansprüche werden durch diese Vereinbarung ausgeglichen.
Der Antragsteller übereignet an die Antragsgegnerin sein 1/2 MEA an der Wohnung ...., die Antragsgegnerin nimmt diese Übereignung an. Die Parteien sind darüber einig, dass das Eigentum an dem übertragenen Wohnungseigentumsanteil auf die Antragsgegnerin übergeht. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin beantragen die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.
Der RA der Antragsgegnerin bittet nun darum, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorzunehmen.
Na das war wohl nix. Die Beteiligten waren nicht persönlich anwesend (Vollmacht zur Auflassung liegt wahrscheinlich nicht vor). Außerdem wird der Eigentumswechsel nur beantragt (oder ist das ein gemischter Antrag?).
Hab' ich was übersehen? Ich würde jetzt eine ZVfg. machen und die entsprechenden Vollmachten verlangen, wenn diese nicht beigebracht werden können zurückweisen.