Hallo, hat jemand von Euch da draußen zufällig Ahnung im Verwaltungsrecht.
Ich habe da einen Fall, da wurde Widerspruch gegen Besoldung eingelegt und ein Zuschuss beantragt, dies wurde letztlich mit Widerspruchsbescheid abgelehnt. Die daraufhin erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen damaliger Aussichtslosigkeit zurückgenommen. Jahre später hat sich die Rechtslage/obergerichtliche Rechtsauffasung hierüber geändert und es wurde erneut der Zuschuss zur Besoldung beantragt.
Frage: Welche Wirkungen hat der bestandskräftige Bescheid über die Ablehnung nun für künftige Anträge und können hier im Hinblick auf die Verjährung auch Ansprüche auf Besoldung für die Zeit zwischen Widerspruchsbescheid und Antragstellung noch geltend gemacht werden?
Hat jemand vielleicht einen Plan?
Williwillswissen (www)
Bestandskraft Verwaltungsakt
-
-
Hallo,
ist der sogenannte "Zuschuss" der Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV in der bis zum 24.11.1997 geltenden Fassung?
Wenn dem so ist, hier ein interessanter Link
http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/054a13e03584c9c1c12576b9003c868b/$FILE/07-2KO-00893-U-A.pdf
Gruß
Inspektor -
für die Info, besser spät als nie !
Die Sache ist jedoch bereits antragsgemäß entschieden.
WWW -
i.O.
Gruß
Inspektor
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!