Die Rückabwicklung und spätere "Auseinanderrechnung" will icch mir nicht mehr antun, aber ich denke, dass eigentlich der rainer19652003 richtig liegt.
Danke, aber auch nur weil die Anweisung von oben kommt in solchen Fällen nur ein Verfahren zu eröffnen.
Ich hänge mich hier mit dem gleichen Problem mal ran! Ich meine sogar, dass in unserem OLG-Bezirk die Anweisung mit einem Verfahren für mehrere Grundstücke deutlich nach 2009 erst kam...finde aber spontan natürlich die entsprechenden Unterlagen nicht...
Mir liegt jetzt ein Antrag des Finanzamts vor, die Zwangsverwaltung bzgl. fünf Einheiten eines Wohnungseigentums anzuordnen - würdet ihr jetzt fünf einzelne Verfahren daraus machen oder es unter einem Verfahren laufen lassen (meine Serviceeinheit hat erst mal ein Verfahren angelegt)??
Danke schon jetzt für eure Meinungen - und schon mal alles Gute für's nächste (nicht mehr allzu ferne) Jahr!!!