Urteilsanmerkungen/Kommentare

  • Du bist aber neugierig; bitte begründe, warum es nicht ausreichend ist, wenn ich Dir das Gehalt nenne, was die Mitarbeiterin bekommt, die für alle Zustellungen zuständig ist.

    Du willst doch bloß wieder wissen, was die angestellten Insolvenzverwalter verdienen :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Schöne Berechnung!
    Mal im Ernst, was rechnen eure Verwalter denn derzeit für ZUs ab? Unsere liegen zwischen 1,- € (die Mehrzahl der IVs/THs) und 1,50 €.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Die meisten Gerichte rechnen Portokosten (EUR 0,90) + einen kleinen Aufschlag für Papier und Toner. Den vom Gericht vorgegebenen Wert benutzen wir dann. Fertzsch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die meisten Gerichte rechnen Portokosten (EUR 0,90) + einen kleinen Aufschlag für Papier und Toner. Den vom Gericht vorgegebenen Wert benutzen wir dann. Fertzsch.

    Bei "meinem" Gericht gibt´s eins-fuffzig pro Zustellung. Ein anderes Gericht sagt: Ist alles mit drinne inne Vergütung. Aber wir meckern ja nich.... ;)

  • Und wenn du es trotzdem beantragst, wirst du delistet oder was?
    Ihr als Verwalter seid nicht zu beneiden. Jedes Gericht will es anders, jedem wollt ihr es recht machen. Und wenn ihr mal was anders macht, gibt´s auf die Nuss :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Schöne Berechnung! Mal im Ernst, was rechnen eure Verwalter denn derzeit für ZUs ab? Unsere liegen zwischen 1,- € (die Mehrzahl der IVs/THs) und 1,50 €.

    Der BGH hat ja schon Hinweise gegeben. Die haben in einem Verfahren mit mehr als 100 ZU's vor kurzem entschieden, dass 2,70 bis 2,90 € als Personalaufwand ok sind IX ZB 162/11.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Schöne Berechnung! Mal im Ernst, was rechnen eure Verwalter denn derzeit für ZUs ab? Unsere liegen zwischen 1,- € (die Mehrzahl der IVs/THs) und 1,50 €.

    Der BGH hat ja schon Hinweise gegeben. Die haben in einem Verfahren mit mehr als 100 ZU's vor kurzem entschieden, dass 2,70 bis 2,90 € als Personalaufwand ok sind IX ZB 162/11.


    :eek: 2,70 € für´n Serienbrief ???

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Die meisten Gerichte rechnen Portokosten (EUR 0,90) + einen kleinen Aufschlag für Papier und Toner. Den vom Gericht vorgegebenen Wert benutzen wir dann. Fertzsch.


    Das sind aber nur die reinen Sachkosten, jetzt dürft Ihr ja auch Personalkosten nehmen.

    Du bist aber neugierig; bitte begründe, warum es nicht ausreichend ist, wenn ich Dir das Gehalt nenne, was die Mitarbeiterin bekommt, die für alle Zustellungen zuständig ist.

    Du willst doch bloß wieder wissen, was die angestellten Insolvenzverwalter verdienen :teufel:.

    Überhaupt nicht. Mir ist schon klar, dass Ihr Eure Millionen woanders gebunkert habt...:teufel:

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Schöne Berechnung! Mal im Ernst, was rechnen eure Verwalter denn derzeit für ZUs ab? Unsere liegen zwischen 1,- € (die Mehrzahl der IVs/THs) und 1,50 €.

    Der BGH hat ja schon Hinweise gegeben. Die haben in einem Verfahren mit mehr als 100 ZU's vor kurzem entschieden, dass 2,70 bis 2,90 € als Personalaufwand ok sind IX ZB 162/11.


    :eek: 2,70 € für´n Serienbrief ???

    plus 1,00 € für das Papier, Toner, Umschlag etc.... Mal sehen, wie lange es dauert, bis § 8 III InsO aufgehoben wird. Wenn sich dann noch die Meinung des BGH, die man immer wieder hinten rum hört durchsetzt und die öffentliche Bekanntmachung nicht ausreicht, dann ist bald 90% der Tätigkeiten eines Gerichts Zustellungen. Aber bei uns macht das ja nix, wir haben ein Festgehalt, da wird ja nix teuer...;)

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  • Und wenn du es trotzdem beantragst, wirst du delistet oder was?
    Ihr als Verwalter seid nicht zu beneiden. Jedes Gericht will es anders, jedem wollt ihr es recht machen. Und wenn ihr mal was anders macht, gibt´s auf die Nuss :D

    Und dann kommt gelegentlich auch noch Störfeuer vom Arbeitgeber :strecker

  • Jetzt mal aus Schuldnersicht gesehen: Das sind ja nun weitere Kosten, die er an der Backe hat. Ich versteh schon, dass der Aufwand in großen Verfahren immens ist, aber ich denke hier eher an die Vielzahl der kleinen Verbraucherinsolvenzen. Da müsste man ernsthaft drüber nachdenken, den EÖB durch die Geschäftsstelle zustellen zu lassen. Oder darf der Treuhänder dann die Übersendung der Anmeldevordrucke an die Gläubiger abrechnen... So langsam übertreibt´s der BGH!

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • :eek: 2,70 € für´n Serienbrief ???

    Naja am längsten dauert es, alle Adressen der Gläubiger ins System zu hacken. Dabei ist umfangreich zu recherchieren, wie die genaue Namemit Punkt und Komma lautet :teufel:. Rechtspfleger stehen nämlich auf solche Dinge. Ausgedruckt, eingetütet und frankiert ist dann schnell. Und der Weg zur Post ist auf dem Heimweg zu erledigen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Oder darf der Treuhänder dann die Übersendung der Anmeldevordrucke an die Gläubiger abrechnen

    Die Benutzung von solchen ist nicht zwingend; deshalb werden diese dann auch nicht mehr versandt. PUNKT!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Jetzt mal aus Schuldnersicht gesehen: Das sind ja nun weitere Kosten, die er an der Backe hat. Ich versteh schon, dass der Aufwand in großen Verfahren immens ist, aber ich denke hier eher an die Vielzahl der kleinen Verbraucherinsolvenzen. Da müsste man ernsthaft drüber nachdenken, den EÖB durch die Geschäftsstelle zustellen zu lassen. Oder darf der Treuhänder dann die Übersendung der Anmeldevordrucke an die Gläubiger abrechnen... So langsam übertreibt´s der BGH!

    Da bin ich persönlich sicher, dass das kommt. das bezahlen ja häufig nicht die Schuldner, sondern die Staatskasse. Und die Chefs der Staatskasse denken sicherlich irgendwann " Hey, da sitzen doch irgendsolche Leute in kuscheligen Büros, die können das doch mitmachen, das ist doch kein großer Aufwand" und "den muss ich nicht mal was extra zahlen dafür". Das wird wahrlich ein Spaß. Zum Glück dauert das ja bestimmt noch, bevor die merken, dass das ganz schön teuer wird. Andererseits hat der BGH natürlich Recht. ist ja schon nicht sooo nett, es einfach jemandem zu übertragen und ihm zu suggerieren, er kriege ja sonst schon soviel, dann kann er das auch mitmachen...

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  • ist ja schon nicht sooo nett, es einfach jemandem zu übertragen und ihm zu suggerieren, er kriege ja sonst schon soviel, dann kann er das auch mitmachen...

    Beruht auf diesem Grundsatz nicht das gesamte System :teufel:.

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  • Oder darf der Treuhänder dann die Übersendung der Anmeldevordrucke an die Gläubiger abrechnen...

    Jetzt bringst du mich ins Grübeln.... Wir stellen in allen IK-Verfahren den EÖ-Beschluss an die bekannten Gläubiger zu und schicken selbstverständlich gleich das Anmeldeformular mit. Und das macht dann eins-fuffzig pro Zustellung. Oder halt woanders null-komma-nix. <br />
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    Scheint aber echt von Gericht zu Gericht anders zu sein. Je nachdem, wie es halt mit den THs vor Ort abgestimmt ist, oder wie oder was? 

    edit sagt: Der Editor spinnt.... :/

  • Oder darf der Treuhänder dann die Übersendung der Anmeldevordrucke an die Gläubiger abrechnen

    Die Benutzung von solchen ist nicht zwingend; deshalb werden diese dann auch nicht mehr versandt. PUNKT!


    Das glaub ich dir nicht. Da hast du ohne Vordrucke wahrscheinlich noch mehr Arbeit als vorher.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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