GbR und Grundbucheinsicht

  • Das kommt darauf an, welcher Meinung Deine Rechtsmittelinstanz ist.
    1. Änderung Rechtspflegergesetz -> jetzt Rechtspfleger oder
    2. § 12c GBO nicht daran angepaßt -> immer noch der Richter (so z.B. immer noch LG Potsdam)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das kommt darauf an, welcher Meinung Deine Rechtsmittelinstanz ist.
    1. Änderung Rechtspflegergesetz -> jetzt Rechtspfleger oder
    2. § 12c GBO nicht daran angepaßt -> immer noch der Richter (so z.B. immer noch LG Potsdam)


    Ja wer denn nun jetzt? Richter? Rechtspfleger?
    Wie sieht bei euch denn die Praxis aus? Bei uns wars bis jetzt immer der Rechtspfleger (der Richter ist bei uns "fast unsichtbar".

  • Da über mir die Dunkelkammer des LG Potsdam schwebt, ist der Richter zuständig. Die sind ja sogar immer noch der Auffassung, daß über ein RM gegen eine Entscheidung, die der Rechtspfleger anstelle des UdG getroffen hat, der Richter nach § 12c GBO zu entscheiden hätte. Muß ich da noch was sagen?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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