Freistellung Personalrat

  • Ich schon wieder...:)

    Mich würde interessieren, zu welchen Prozensätzen Personalratsmitglieder an verschiedenen Gerichten freigestellt wurden.

    Wenn also der Prozentsatz der jeweiligen Freistellung und die etwaige Größe des Gerichts angegeben werden könnten, dann würde mir das sehr weiterhelfen.

    Danke im Voraus!

    Garfield

  • grundsätzlich ist mir da keine "Richtlinie" bekannt...

    zur Orientierung:
    Bedienstete =< ca. 100 Leute kann ca. 5-10% Freistellung bedeuten,
    Bedienstete => ca. 100 Leute kann ca. 10-15% Freistellung bedeuten,
    ab 200 Leuten ca. 15-20% .

    bitte als Richtwerte verstehen...

  • Grundsätzlich ist das im PersVG geregelt. Für die örtlichen Personalräte gibt es danach keine Freistellung. Bei uns wurde der Vorsitzende gleichwohl durch die Behördenleitung zu 0,1 freigestellt,"auf Kosten" der anderen Mitarbeiter, da dies in PEBB§Y keine Berücksichtigung fand/findet. Ich glaube, diese Freistellung brachte nicht wirklich was.

  • Bei uns steht im GVP:
    "Nachrichtlich: Personalratsvorsitzende(r)". Das war´s.

  • Bei uns ist nur der Personalratsvorsitzende freigestellt mit 10 %.

    Unser Gericht hat so ca. 65 Mitarbeiter inkl. Richter.

  • Wir habebn bei uns einschließlich Richter so ca. 460 Mitarbeiter und der Personalratsvorsitzende hat eine Freistellung von 40%. Das waren in der Vergangenheit sogar mal 50%.

  • Unser Personalratsvorsitzender ist auch zu 40 % freigestellt, der Vorgänger hatte "nur" 20 % oder 30 %. Ich persönlich finde das schon ziemlich viel, weil ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, dass der jeden Tag so 4 Stunden mit Personalratsgedöhns beschäftigt ist - höchstens, wenn man die Zeit, in der man schwatzt, dazu rechnet...

  • dass der jeden Tag so 4 Stunden mit Personalratsgedöhns beschäftigt ist - höchstens, wenn man die Zeit, in der man schwatzt, dazu rechnet...


    Ohne Euren Vorsitzenden persönlich zu kennen, aber generell: Wenn ich so etwas lese, frage ich mich, weshalb es überhaupt noch Mitarbeiter gibt, die sich für die Belange der Beschäftigten einsetzen.
    In Hamburg ist die Freistellung nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt. Da über 1.000 Mitarbeiter beim AG beschäftigt sind, sind 3 Mitglieder des Personalrates voll freigestellt.

  • Grundsätzlich ist das im PersVG geregelt. Für die örtlichen Personalräte gibt es danach keine Freistellung. Bei uns wurde der Vorsitzende gleichwohl durch die Behördenleitung zu 0,1 freigestellt,"auf Kosten" der anderen Mitarbeiter, da dies in PEBB§Y keine Berücksichtigung fand/findet. Ich glaube, diese Freistellung brachte nicht wirklich was.


    So wurde es bei uns (einem Gericht mit 54 Mitarbeitern) auch gehandhabt. Zudem erhielt noch der stellvertrende Vorsitzende die gleiche Freistellung.
    Dafür, dass man teilweise stundenlang mit der Verwaltung rumdiskutiert und nach Lösungen ringt, ist das gerade zu ein Witz. Nach vier Jahren hatte ich dann auch die Nase voll davon.

  • Wie Stefan. Es wäre vielleicht auch zu berücksichtigen, dass
    a) es Tage gibt, an denen viel anfällt, und Tage, an denen nichts los ist; auffallen tun da meist eher letztere
    b) es sinnvoll sein könnte, diverse Fortbildungen/Kurse zu diesem Thema zu besuchen, die meist ganze Tage kosten
    c) es weiter sinnvoll sein dürfte, wenn man sich laufend über Änderungen oder Neuerungen im Personalvertretungsrecht kundig macht. Das Einlesen in Themen oder diese stille Art der Weiterbildung fällt indes auch nicht weiter auf, kostet aber gleichwohl Zeit.

    Die Punkte b und c fallen zudem unabhängig von der Größe des Betriebs an.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie die drei Vorredner:

    Ich war im vergangenen Jahr fünf ganze Arbeitstage i.S. Personalrat unterwegs...und unser überörtlicher Personalrat erhält keinerlei Freistellungen.

    Wie alles was man ernsthaft betreibt (auch die vielen Beauftragtensachen: Gleichstellungs-, Schwerbehinderten-, Evakuierungs-, Sicherheits-, Datenschutzbeauftragter usw. usw. usw.) sollte bzw. muss man sich doch vorbereiten und einarbeiten.

    Für Fortbildung in den o.g. Sachen bleibt da schon gar keine Zeit mehr, schließlich hat man ja auch noch sein normales Referat.

    Letztlich bleiben die berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doch auf der Strecke. Und nur hierum geht es.

    Irgendwann ist dann das Engagement und die Lust weg.

  • Kann nur für Hessen sprechen:

    § 40 HPVG, insb. Abs. 4:

    Von ihrer dienstlichen Tätigkeit sind nach Abs. 3 auf Antrag ganz freizustellen in Dienststellen mit in der Regel
    300 bis 600 Beschäftigten ein Mitglied,
    601 bis 1.000 Beschäftigten zwei Mitglieder,
    1.001 bis 2.000 Beschäftigten drei Mitglieder, [...].

    So formuliert auch BPersVG, § 46.


    Wir haben 5 PR-Mitglieder, ich als Vorsitzender habe zwei Endziffern Zivil "abgenommen" bekommen, die übrigen Mitglieder sind nicht freigestellt. Liegt also im Ermessen der Behördenobrigkeit oder am Verhandlungsgeschick...;)



  • Ich wurde als Personalratsvorsitzender an einem hessischen Gericht mit ca. 200 nichtrichterlichen Beschäftigten mit einem Anteilvon 30 % freigestellt, die Behördenleitung hätte auch bis 50 % mitgespielt.

    Mein Fehler war, anfangs nur 30 % zu verlangen (aus Rücksicht auf die Kollegen). Da für den Personalrat immer mehr Arbeit anfiel, hätte ich auf 50 % aufstocken sollen, dies wäre jedoch zulasten der übrigen Rpfl. gegangen, die durch den Personalabbau ohnehin immer stärker belastet wurden. Daher habe ich darauf verzichtet.
    Jetzt bin ich micht mehr Vorsitzender, habe wieder ein 100 % Dezernat und viel mehr Zeit.
    @ waldschrat: Lass dich mal wählen und versuche, den Job ordentlich zu machen. Dann unterhalten wir uns einige Zeit später, du wirst gewiss nicht mehr meckern.
    Vor der letzten Wahl hatte ich große Probleme, überhaupt genug Kandidaten zu finden und die größten Meckerschrats hatten die meisten Ausreden. Das gab meiner Motivation dann den Rest.


  • Hier muss ich einfach einklinken. Ich bin Mitglied im HPR und gleichzeitig mit im Vorstand.Die Freistellungsgröße unserer Mitglieder im HPR haben wir mit dem MJ verhandelt. Die normalen Mitglieder haben 10 % und die Vorstandsmitglieder ( 2 Stellv. ) haben 40 % und der Vors. 100 %.Insgesamt sind wir 9. Vor 2-3 Jahren war ich wirklich mit 40 % entlastet, aber heute :gruebel: geht nicht mehr aufgrund der vielen Arbeitsausfälle einiger Kollegen ( die sich nicht stressen lassen ) .Meine Arbeit muss ich selber machen, da hilft keiner. Trotzdem macht die Personalratsarbeit spass und schließlich haben die Mitarbeiter auch ihren nutzen davon. :teufel:

  • Ich habs so 10 Jahr als stellv. Vorsitzender ohne Freistellung gemacht.

    Der Arbeitsaufwand war von ziemlich häftig (wenn was anstand) bis gar nix..

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