Solche Kandidaten habe ich auch.
Rentenbescheide können auch gem. §44 SGB X überprüft werden, dafür braucht er keinen Anwalt.
Darauf würde ich ihn erst mal verweisen, mit dem Hinweis, dass für den Bescheid nach erfolgter Überprüfung wieder Beratungshilfe möglich ist, wenn er innerhalb der Rechtsmittelfrist kommt.
Das hat meistens geholfen.Wegen streitiger Empfangszeitpunkte diskutiere ich gar nicht mehr viel herum. Entweder bekomme ich sofort eine gute Geschichte zu hören, warum der Brief nicht/erst dann angekommen ist, oder ich gehe, gerade in so deutlichen Fällen, davon aus, dass der Brief zeitnah angekommen ist und da jemand nur die Frist versäumt hat
Ich habe noch nicht sehr viel Erfahrung und diese Vorschrift war mir gänzlich unbekannt. Davon abgesehen, wer soll diese Vorschrift als Normalverbraucher verstehen und wer überprüft hier den Bescheid und stellt dann was fest
Ja, die Vorschriften aus den Fachgerichtsbarkeiten habe ich auch erst nach und nach kennengelernt...
Wenn die Rechtsmittelfrist für einen Verwaltungsakt (Jobcenter, ARGE, Rente...) abgelaufen ist, kann man bei der jeweiligen Stelle gemäß § 44 SGB X einen Antrag auf Überprüfung stellen, dafür reicht eine einfacher schriftlicher Antrag aus, das schafft also jeder alleine.
Die Behörde muss den Bescheid dann überprüfen und über das Ergebnis einen neuen Bescheid erlassen, gegen den wieder ein Rechtsmittel gegeben ist. Und schon ist man wieder im Rennen...