Widerspruch gegen Rentenbescheid

  • Solche Kandidaten habe ich auch.

    Rentenbescheide können auch gem. §44 SGB X überprüft werden, dafür braucht er keinen Anwalt.
    Darauf würde ich ihn erst mal verweisen, mit dem Hinweis, dass für den Bescheid nach erfolgter Überprüfung wieder Beratungshilfe möglich ist, wenn er innerhalb der Rechtsmittelfrist kommt.
    Das hat meistens geholfen.

    Wegen streitiger Empfangszeitpunkte diskutiere ich gar nicht mehr viel herum. Entweder bekomme ich sofort eine gute Geschichte zu hören, warum der Brief nicht/erst dann angekommen ist, oder ich gehe, gerade in so deutlichen Fällen, davon aus, dass der Brief zeitnah angekommen ist und da jemand nur die Frist versäumt hat


    Ich habe noch nicht sehr viel Erfahrung und diese Vorschrift war mir gänzlich unbekannt. Davon abgesehen, wer soll diese Vorschrift als Normalverbraucher verstehen und wer überprüft hier den Bescheid und stellt dann was fest

    Ja, die Vorschriften aus den Fachgerichtsbarkeiten habe ich auch erst nach und nach kennengelernt...

    Wenn die Rechtsmittelfrist für einen Verwaltungsakt (Jobcenter, ARGE, Rente...) abgelaufen ist, kann man bei der jeweiligen Stelle gemäß § 44 SGB X einen Antrag auf Überprüfung stellen, dafür reicht eine einfacher schriftlicher Antrag aus, das schafft also jeder alleine.
    Die Behörde muss den Bescheid dann überprüfen und über das Ergebnis einen neuen Bescheid erlassen, gegen den wieder ein Rechtsmittel gegeben ist. Und schon ist man wieder im Rennen...

  • Wir bekommen derzeit PIN-Briefe gern auch 10 bis 12 Tage nach dem Datum im Stempel. Das liegt dann noch 1-2 Tage nach dem Datum des Schreibens. Und das betrifft bei uns sämtliche Post von Gerichten und Behörden. (Hindert die Schreiber aber nicht daran, Fristen aufzurufen, die bei Zustellung schon ganz oder nahezu abgelaufen sind.) Die 3-Tage-Fiktion hat sich sowas von erledigt. Die PIN stellt in manchen Bezirken nur noch 2mal oder sogar 1mal wöchentlich zu.

    Auch wenn das im betreffenden Fall anders sein mag, in Berlin wäre ein entsprechender Ablauf absolut glaubwürdig.

  • Dieses Gebaren der benannten Truppe ist hier auch nicht unbekannt. Die können auch an Tote zustellen oder Leute, die längst weg sind. Tlw. sogar "rückwirkend". Entsprechenden Vortrag der Leute aus bestimmten Ecken des Bezirks haben wir daher auch immer geglaubt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn die Angabe, wann die Post angekommen ist, der einzige streitige Punkt ist, würde ich den Antrag unter ausdrücklichem Hinweis auf die e.V. aufnehmen und auch positiv bescheiden.

  • Wenn die Angabe, wann die Post angekommen ist, der einzige streitige Punkt ist, würde ich den Antrag unter ausdrücklichem Hinweis auf die e.V. aufnehmen und auch positiv bescheiden.

    :zustimm:

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Diese "Abscannung" (also vermutlich so ein automatisierter Verarbeitungsvermerk auf dem Umschlag) wäre für mich ein starkes Indiz dafür, dass der Brief tatsächlich am 24. oder 25.05. kam.

    Das ist ein Indiz dafür, dass sich der Brief am 24.05. in Bearbeitung beim Zustellungsunternehmen befand, ansonsten geht daraus exakt nichts hervor.

    Genau, daraus ergibt sich, dass der Brief am 24.05. beim Zustellunternehmen war. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der Brief für die Zustellung über einen Monat braucht. Ein paar Tage, okay. Aber das wirkt doch sehr verdächtig. :teufel:

    Wobei da die Fragestellerin vielleicht eher eine Einblick hat, wie lange die Postzustellung mit den jeweiligen lokalen Postdienstleistern dauert bzw. wie viele Pannen es gibt. Wenn der fragliche Brief von so einem chaotischen Unternehmen zugestellt wurde, okay. Ich kann lediglich sagen, dass bei mir im Bezirk die Postdienstleister zuverlässig zustellen, daher würde ich so eine Geschichte nicht ohne weiteres glauben.

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