Hallo alle zusammen, wer weiß, welche Gebühr für die Eintragung der Pfändung eines Miterbenanteils aufgrund eines PfÜB in Abt. II des Grundbuches anfällt. Welcher Wert wird zugrundegelegt, evtl. halber Grundstückswert? Im Grundbuch stehen zwei Brüder in Erbengemeinschaft, gegen einen Bruder richtet sich der PfÜB.
Gebühr für Pfändung Miterbenanteil
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Sommerwind -
10. März 2009 um 13:29
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Hallo alle zusammen, wer weiß, welche Gebühr für die Eintragung der Pfändung eines Miterbenanteils aufgrund eines PfÜB in Abt. II des Grundbuches anfällt. Welcher Wert wird zugrundegelegt, evtl. halber Grundstückswert? Im Grundbuch stehen zwei Brüder in Erbengemeinschaft, gegen einen Bruder richtet sich der PfÜB.
Hallo,
bin zwar kein Kostenexperte, denke aber, dass folgendes richtig ist:
Der Wert, der sich aus dem PfüB ergibt, ist zugrunde zu legen, es sei denn, der Wert des Grundbesitzes ist geringer.
Im übrigen: wie hoch der Anteil des Schuldners am Nachlass ist, weißt Du doch gar nicht.
Gruß HansD
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0,5 Gebühr nach § 65 KostO.
Ansonsten wie HansD. -
Das mit dem Wert ist mir nach dem Abschicken des Beitrags auch eingefallen. Vielen Dank für § 65 KostO.
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Eintragung einer Verfügungsbeschränkung = § 65 KostO.
Wert: Forderung. -
Wert: Forderung.
Außer der Grundstückswert ist niedriger.
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