Nachtrag/Änderung Teilungserklärung bzgl § 22 WEG

  • Hallo!

    Notar beantragt Vermerk in den Wohnungsgrundbüchern. Vorgelegt wird Antrag und Bewilligung des eingetragenen Bauträgers (bisher keine AV's oder Grundschulden).

    Demnach soll bei Änderung der Größe von nebeneinanderliegenden Wohnungen (Z.B. Zuordnung von einem Raum zur Nachbarwohnung) keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 22 WEG notwendig sein.

    Geht das?

    Ich denke § 22 WEG ist abdingbar und die Öffnungsklausel eintragungsfähig. Aber wie?

    Könnt ihr helfen?

  • Die Ermächtigung zu baulichen Veränderungen kann vereinbart werden. Da es in Deinem Fall nur um die Zustimmung nach § 22 WEG geht, bestehen keine Bedenken gegen die Eintragung. Unzulässig wäre nur eine Ermächtigung zu Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft. Also eine Ermächtigung den Umfang des Sonder- oder des Gemeinschaftseigentums zu verändern.

  • Aber ändert sich durch die Zuordnung eines Raumes zu einer anderen Einheit nicht der Umfang des Sondereigentums?

    Und wie trägt man das am sinnvollsten ein?

  • Aber ändert sich durch die Zuordnung eines Raumes zu einer anderen Einheit nicht der Umfang des Sondereigentums?



    Wenn das Sondereigentum von einer Wohnung zur anderen übertragen wird, müssen die übrigen Eigentümer ohnehin nicht mitwirken. Wenn z.B. mein Wohnzimmer der Wohnung meines Nachbarn zugeordnet werden soll, genügt zum Grundbuchvollzug die Einigung zwischen mir und meinem Nachbarn (§ 4 Abs. 1, 2 WEG, §§ 873, 877, 925 BGB) und ein neuer Aufteilungsplan. Auf meinem WE eingetragene dinglich Berechtigte müssten zustimmen. Die übrigen Wohnungseigentümer müssen nicht beteiligt werden. Deine Änderung der Teilungserklärung soll nur verhindern, dass die übrigen Eigentümer Einwendungen gegen die baulichen Veränderungen, die neben der rechtlichen Übertragung des Sondereigentums erfolgen sollen, Einwendungen erheben können.

    Und wie trägt man das am sinnvollsten ein?



    Du trägst in alle Wohnungsgrundbücher ein:

    Der Inhalt des Sondereigentums (Gemeinschaftsordnung) ist geändert. Gemäß Bewilligung vom ... eingetragen am ....

  • Danke!

    Also die Eintragung ohne nähere Erläuterung was genau sich geändert hat?


    Kannst Du machen. Ich gehe aber fast immer hin, und trage in Klammern z.B. (Raumtausch bezüglich Wohnung 3 und 4) oder einen sonstigen Hinweis ein.
    Erleichtert mir später das Verständnis der Eintragung, ist aber nicht notwendig.

  • Danke!

    Also die Eintragung ohne nähere Erläuterung was genau sich geändert hat?



    Wer weniger einträgt, macht auch weniger Fehler und im Zweifel ist alles durch die Bezugnahme eingetragen.

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