Jetzt habe ich hier einen Notar, der eine wirklich sehr abgespeckte Version eines Erbscheinsantrages eingereicht hat. In dem Antrag schreibt er "Evtl. weggefallene Personen: Personen, durch die die im Entwurf genannte Erbfolge oder Erbteile geändert werden würden, waren wie folgt vorhanden: .... In der e.V. erklärt er lediglich. "Ich versichere die Angaben im Antrag an Eides statt." Ein Satz wie "Weitere Personen sind nicht vorhanden" ist nicht enthalten. Als "Etwurf" beigefügt ist ein Erbschein, wie er ihn beantragt.
Eigentlich ziemlich schwammig, aber dennoch ausreichend?
Hinweis auf die Strafbarkeit einer falschen e.V.? Ansonsten hätte ich jetzt kein großes Problem damit dass vollumfänglich auf die vorstehenden Angaben bezug genommen wurde, solange vorstehend auch die zu versichernden Tatsachen erklärt wurden.