Hinterlegung möglich ?

  • Der Gerichtsvollzieher hat etwas freihändig für 1000 Euro verkauft.

    Der Schuldner kommt nun mit einem Käufer, der die Sache für 2000 Euro gekauft hätte.
    Diese 2000 Euro hat er dabei und will sie jetzt hinterlegen mit dem GV als Empfangsberechtigten (oder Gläubiger ?)....

    Da seh ich keinen Hinterlegungsgrund, oder ?

  • Wenn der (gepfändete) Gegenstand schon für 1.000 EUR verkauft ist - was will der potentielle Käufer denn jetzt noch erwerben?!



    :dito: er kann sich ja an den 1. Käufer wenden und fragen, ob DER das Ding für 2.000,-- Euro an ihn verkauft . . . wer zu spät kommt usw. . . . der Schuldner hat davon aber nix mehr . . . :teufel:

    . . . Fazit: Kein Hinterlegungsgrund . . . um nicht zu sagen, eine totale Schnapsidee vom Schuldner, den Interessenten hätte er dem GV früher benennen müssen ;)

  • Und dann auch noch kurz vor Dienstschluss mit so einem Schwachsinn daherkommen....:frechheit:D



    So issser eben bisweilen (oder doch eher häufig), der Schuldner: Ideenreich, aber halt viel zu spät, sonst hätte er die Schulden ja wahrscheinlich nicht ;)

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