Hallo zusammen!
Beantragt ist die Eintragung der Änderung der Teilungserklärung. An Gemeinschaftseigentum werden Sondernutzungsrechte eingeräumt.
In den Grunbuchblättern, denen die Sondernutzungsrechte eingeräumt werden, sind Vormerkungen zugunsten der Käufer zur Sicherung des Anspruchs auf eben diese Änderung der Teilungserklärung eingetragen.
Im Rang danach sind Grundschulden eingetragen.
Müssen diese Gläubiger der Änderung der Teilungserklärung zustimmen?