Gläubigerzustimmung?

  • Hallo zusammen!

    Beantragt ist die Eintragung der Änderung der Teilungserklärung. An Gemeinschaftseigentum werden Sondernutzungsrechte eingeräumt.

    In den Grunbuchblättern, denen die Sondernutzungsrechte eingeräumt werden, sind Vormerkungen zugunsten der Käufer zur Sicherung des Anspruchs auf eben diese Änderung der Teilungserklärung eingetragen.

    Im Rang danach sind Grundschulden eingetragen.

    Müssen diese Gläubiger der Änderung der Teilungserklärung zustimmen?



  • Nach § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG ist die Zustimmung der Gläubiger nicht erforderlich, wenn durch die Vereinbarung gleichzeitig das belastete WE mit einem Sondernutzungsrecht verbunden wird.
    S. a. Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. RdNr. 2886).

    Einmal editiert, zuletzt von Grundbüchler (17. März 2009 um 06:54) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • OK, das hört sich gut an.

    Wenn aber einem SE kein SNR eingeräumt wird, ist die Zustimmung der Berechtigten/Gläubiger (Abt. II und III) erforderlich, auch wenn vorrangig eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Änderung der TE eingetragen ist?

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