Hallo,
ich hab da mal eine kurze Frage:
Das "erste" TV-Zeugnis ist verloren gegangen. Der TV benötigt ein neues. Kann ich dies ohne weiteres erteilen?
Gibt es irgendwas zu beachten?
Aufgebot ist nicht erforderlich, oder?
TV-Zeugnis verloren gegangen!
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Du kannst eine weitere Ausfertigung erteilen. Nichts besonderes zu beachten.
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Im Nachlaßverfahren kommt kein Aufgebot, sondern nur eine Kraftloserklärung in Betracht und diese auch nur, weil das Zeugnis inhaltlich falsch und deshalb einzuziehen wäre (§ 2368 Abs. 3 Hs. 1 BGB iVm § 2361 Abs. 2 BGB). Im vorliegenden Fall kann dem Testamentsvollstrecker einfach eine weitere Ausfertigung des Zeugnisses erteilt werden. Weiteres ist nicht zu beachten.
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Dankeschön
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