Hinterlegung durch Zollamt

  • Hi,
    bin neu in Hinterlegungssachen tätig und habe folgendes Problem:
    Das hiesige Zollamt möchte eine Geldhinterlegung und die Hinterlegung von Schmuckgegenständen beantragen.
    Vom Schuldner wurden am Flughafen umsatzsteuerpflichtige Waren eingeführt. Die Umsatzsteuer wurde jedoch nciht gezahlt. Daraufhin hat der Zoll die Gegenstände (Schmuck, vor allem Uhren) sichergestellt. Ein Teil der Kostbarkeiten wurde gemäß § 383 BGB versteigert. Die Umsatzsteuerforderung ist gedeckt. Jetzt ist noch Geld aus dem Versteigerungserlös und der Rest Schmuck bei der Zahlstelle des Zollamtes eingelagert. Der Schuldner wurde ins Ausland abgeschoben und ist unbekannten Aufenthalts. Die Geldbeträge und der Schmuck sollen bei der hiesigen Hinterlegungsstelle hinterlegt werden. Spricht irgendetwas dagegen?

  • wie Grisu, gegen die Hinterlegung spricht nichts, das Zollamt hat ja wahrscheinlich für die BR Dtl. (Zoll als Bundesbehörde) hinterlegt und Empfangsberechtigte sind demnach die BR Dtl. sowie der Steuerschuldner, dessen Person ja nicht unbekannt ist, sondern nur deren Aufenthalt.

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