Zustellung durch Niederlegung

  • Hallo,
    ich habe einen KFA welchen ich an den Gegner (Beklagter), welcher nicht anwaltlich vertreten ist, z. K. u. St. schicken wollte. Dieser kam jedoch zurück mit dem Vermerk: " Adresse unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Daraufhin teilte der Kläger- vertr auf Nachfrage mit das der Beklagte nicht ausgezogen sei und noch unter der genannten Anschrift wohne. Er bitte um die Zustellung durch Niederlegung. Dies wurde sodann veranlasst. Jedoh kam die ZU- Urkunde ebenfalls zurück mit dem gleichen Vermerk wie oben. Ist eine ZU dch Niederlegung überhaupt möglich wenn der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist oder käme hier nur eine öff. ZU in Betracht?

  • Eine öffentliche Zustellung kommt meiner Ansicht nach nicht in Betracht, da der Aufenthaltsort des Adressaten ja nicht unbekannt ist, was als Voraussetzung für eine öffentliche ZU in § 185 ZPO gefordert wird. Vielleicht sollte ein Justizbediensteter hier mit der ZU beauftragt werden, das machen die Wachtmeister als Nebentätigkeit. Denen könnte man dann mit auf den Weg geben, dass der Adressat zwar wie angegeben wohnt, aber wohl keine Beschriftungen an der Tür und dem Briefkasten vorliegen.
    Wenn das nicht zum gewünschten Erfolg führt, äh hm... da hätt ich auch ein Problem.

  • Hast Du denn eine EMA-Auskunft?
    Ansonsten würde ich mal den Gerichtsvollzieher und / oder die Wachtmeister losschicken. Der Gerichtsvollzieher kennt seine Schäfchen im Zweifel ;)

    Ich meine aber, dass wir erst letzte Woche einen ähnlichen Fall hier diskutiert haben...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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