Als hoffnungslos überforderter Urlaubsvertreter brauche ich dringend den Rat der erfahrenen Vollstrecker.
Verurteilter, geb. 1983, saß in U-Haft in ErwachsenenJVA (in anderer Sache)
Jetzt geht eine Mitteilung über Haftdatenänderung der JVA ein. Folgende Daten liegen vor:
- Einweisungsbehörde: AG X-Stadt, Az.: Js 16518 - U-Haft, ERLEDIGT s. Ziff. 2
2. Einweisungsbehörde: StA X-Stadt, Az.: wie Ziff. 1, Urteil v. 08.03.06, Freiheitsstrafe 2 Jahre/3 Mte. abzgl. 265 Tage U-Haft
3. Einweisungsbehörde: AG Y-Stadt (MEIN AG): Js 701, Urteil v.
04.08.05Jugendstrafe 1 Jahr 6 Mte - keine Anrechnung.
Zugleich wird von der JVA mitgeteilt, dass der VU am 08.08.06 in die JVA nach Z-Stadt verlegt wurde.
Was muss ich jetzt veranlassen? Gebe ich die Vollstreckung an die StA Ziff. 2 ab. Müsste nicht die Nr. 2 (Freiheitsstrafe) unterbrochen und zuerst „unsere“ Jugendstrafe vollstreckt werden (diese dann lt. Jugendrichter in der Jugenstrafanstalt)? D.h. Aufnahmeersuchen v. mir an die Jugendstrafanstalt und Info an die StA (Ziff. 2) und Verschubungsersuchen an die JVA Z-Stadt?
Für eure Hilfestellung schon vorab vielen Dank.
HuBo