Ich finde schon das Verhältnismäsigkeit eine Rolle spielt und ich kenne Fälle, wo die Nachlaßpfleger im Hinblick auf die Verhältnismäsigkeit ihren Vergütungsantrag nach unten hin korrigiert haben.
Nur weil die Vergütung evtl. mal bis zu 100% des Nachlasses ausmacht?
Ironiemodus an:
Ich wäre dafür, dass die Staatsbediensteten in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage des Staates und der derzeitigen allgemeinen Rezession, auf 15 % Ihres Gehaltes verzichten. Eine volle Zahlung der Bezüge erscheint unverhältnismäßig.