Zwangsgeldbeschluss in Österreich vollstrecken?

  • Guten Morgen,

    ich hatte die Frage schon mal bei einem verwandten Thema eingestellt, leider ohne Antworten. Inzwischen frängelt aber eine Partei....
    In einer Familiensache soll ein Zwangsgeldbeschluss (fehlende Unterlagen zum VA) in Österreich vollstreckt werden.
    Braucht ein Zwangsgeldbeschluss die Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel? Wer macht das? Gibt es Erfahrungswerte über die Dauer bzw. Effektivität der ZV in Österreich?

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Was soll das mit der Vollstreckung des Zwangsgeldbeschlusses in Österreich? Das bringt doch nix.

    Euer Richter soll doch besser nach der EU-Verordnung das zuständige Gericht in Österreich um Beweisaufnahme in Form des Ausfüllens der Unterlagen zum VA oder durch mündliche Befragung zu jeder einzelnen Frage von mir aus ersuchen. Dann könnt ihr das Ersuchen schön förmlich nach der ZRHO übersenden. In dem Fall müssen dann die Österreicher aktiv werden (hoffentlich), um den Pflichtigen mit ihren Mitteln zu der Mitwirkung an der Beweisaufnahme zu veranlassen oder "einzufangen" oder wie auch immer.


    Wenn unbedingt das Zwangsgeld vollstreckt werden soll, sind m. E. Art. 49 EuGVVO (auch wenn das Geld von der Staatskasse kassiert wird) und für das Verfahren Art. 38 ff. EuGVVO einschlägig. Die Zwangsgeldentscheidung musst Du also m. E. in Österreich noch für vollstreckbar erklären lassen.

    Die Voraussetzungen für einen Europäischen Vollstreckungstitel liegen m. E. nicht vor.

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