TV-Betreuer-Löschung eines Rechts

  • Hallo zusammen, (wusste nicht genau welche Überschrift:gruebel:)

    bin bei folgendem Fall verwirrt:
    Für A ist eine Sicherungshypothek eingetragen. Sowohl B als auch deren Betreuer C haben die Löschung bewilligt. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung wurde erteilt.
    Habe daraufhin einen Erbnachweis angefordert.
    Nun wurde ein Testament mit Eröffnungsprotokoll eingereicht, aus dem sich ergibt, dass B Alleinerbe des A ist und C der Testamentsvollstrecker.

    Habe nun an § 181 BGB gedacht, aber der greift ja nicht, da C immer für B handelt. Was meint ihr? Müsste C nicht in seiner Eigenschaft unter Vorlage des TV-Zeugnisses die Löschung bewilligen?

    Danke schomal.

  • Da der TV bislang nicht als solcher gehandelt hat, muss er jedenfalls die Bewilligung noch mal extra abgeben und das TVZ in Ausfertigung vorlegen.

    Wenn A, B oder C nicht zugleich Eigentümer ist (der ja separat der Löschung zustimmen muss), sehe ich hinsichtlich § 181 BGB keine Gefahr.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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