Hallo zusammen, (wusste nicht genau welche Überschrift)
bin bei folgendem Fall verwirrt:
Für A ist eine Sicherungshypothek eingetragen. Sowohl B als auch deren Betreuer C haben die Löschung bewilligt. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung wurde erteilt.
Habe daraufhin einen Erbnachweis angefordert.
Nun wurde ein Testament mit Eröffnungsprotokoll eingereicht, aus dem sich ergibt, dass B Alleinerbe des A ist und C der Testamentsvollstrecker.
Habe nun an § 181 BGB gedacht, aber der greift ja nicht, da C immer für B handelt. Was meint ihr? Müsste C nicht in seiner Eigenschaft unter Vorlage des TV-Zeugnisses die Löschung bewilligen?
Danke schomal.
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