Ich habe hier einen Fall, in dem in der not. Urkunde ein Wohnrecht, eine Pflegeverpflichtung und eine Leibrente in Höhe von xxx EUR "zur Eintragung im Grundbuch als Reallast bewilligt" werden.
Im Grundbuch selbst ist lediglich von einem "Leibgeding" ohne Zahlennennung unter Hinweis auf die Bewilligung die Rede. Ist das ein Problem?