Leibgeding

  • Ich habe hier einen Fall, in dem in der not. Urkunde ein Wohnrecht, eine Pflegeverpflichtung und eine Leibrente in Höhe von xxx EUR "zur Eintragung im Grundbuch als Reallast bewilligt" werden.

    Im Grundbuch selbst ist lediglich von einem "Leibgeding" ohne Zahlennennung unter Hinweis auf die Bewilligung die Rede. Ist das ein Problem?


  • Im Grundbuch selbst ist lediglich von einem "Leibgeding" ohne Zahlennennung unter Hinweis auf die Bewilligung die Rede. Ist das ein Problem?


    Nein! Das dürfte wegen § 49 GBO kein Problem sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe hier einen Fall, in dem in der not. Urkunde ein Wohnrecht, eine Pflegeverpflichtung und eine Leibrente in Höhe von xxx EUR "zur Eintragung im Grundbuch als Reallast bewilligt" werden.

    Im Grundbuch selbst ist lediglich von einem "Leibgeding" ohne Zahlennennung unter Hinweis auf die Bewilligung die Rede. Ist das ein Problem?

    Das ist jedenfalls dann kein Problem, wenn die Eintragung des Rechts im Grundbuch endet mit:

    Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ...

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