Ein InsoVerwalter möchte ganz eilig eine Zwasi aus dem Grundbuch gelöscht wissen:
Antrag auf Eröffnung des Inso Verf ist am 03.11.2008 beim InsO Gericht eingegangen; Eingang des EÖ Beschlusses beim Grundbuchamt war am 28.11.2008.
Am 25.11.2008 wurde eine Zwasi eingetragen.
Der Anwalt beruft sich auf Grundbuchunrichtigkeit gem § 88 InsO, womit er wohl Recht hat.
Ich bin nicht sicher, ob ich allein auf seinen Antrag hin das Recht löschen kann.
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