Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine KG?

  • Folgender Fall:
    Eine als Eigentümerin eingetragene Erbengemeinschaft, von denen bei 2 Mitgliedern Nacherbfolge angeordnet ist, überträgt unentgeltlich das Grundstück an die durch sie (also personenidentisch!) gegründete KG.
    Eine Auflassung wurde erklärt. Bewilligung und Antrag auf Eigentumsumschreibung liegen vor.
    Es fehlt Negativattest nach §§ 24,28 BauGB.
    Problem ist, dass von einer Vorerbin die Nacherben ihre 2 minderjährigen Kinder sind.
    Das einzige, was ich an Literatur erstmal gefunden habe: Palandt § 2032 BGB Rd 7.
    Ist Pflegschaft notwendig und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts?
    HILFE-ehrlich gesagt, ich hab keene Ahnung. Hat ein erfahrener Grundbuchhase eine Idee oder zumindest Literaturhinweise?

  • Folgender Fall:
    Eine als Eigentümerin eingetragene Erbengemeinschaft, von denen bei 2 Mitgliedern Nacherbfolge angeordnet ist, überträgt unentgeltlich das Grundstück an die durch sie (also personenidentisch!) gegründete KG.
    Eine Auflassung wurde erklärt. Bewilligung und Antrag auf Eigentumsumschreibung liegen vor.
    Es fehlt Negativattest nach §§ 24,28 BauGB.(...)


    Wie passen die beiden roten Passagen zusammen (oder hab' ich jetzt wieder was übersehen)?

    Ansonsten wie Vorredner: Solange mit dem Nacherbenvermerk nichts geschieht, brauchen wir uns bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen des Vorerben um ihn keine Gedanken zu machen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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