Datum statt Unterschrift

  • Hallo zusammen,

    eine Kollegin hat drei Grundstücke von einem Blatt (mit noch viel mehr Grundstücken - logisch) abgeschrieben und auf ein neues Blatt übertragen, da ein Eigentumswechsel stattfinden soll. Außerdem hat sie die Rechte in der II. Abt. übertragen - insgesamt fünf Stück. Allerdings bei dem nunmehr Recht Abt. II/1 hat sie anstatt das Unterschriftskürzel zu benutzen, das Datumskürzel eingesetzt, sodass nun anstelle ihrer elektronischen Unterschrift "01.01.2009" (Datum natürlich geändert:D) umgesetzt wurde. Die nachfolgenden Rechte sind alle richtig unterschrieben. Es versteht sich natürlich von selbst, dass zwischenzeitlich neue Rechte in der dritten Abteilung eingetragen wurden. Ich soll nun den besagten Eigentumswechsel vollziehen.

    Ich habe nun den Notar angeschrieben, da ich denke, dass das Recht durch Nichtübertragung gelöscht wurde und nunmehr ein Löschungsvermerk anzubringen ist. Da er ja für beide Parteien Vollmacht hat, könnte er - meiner Meinung nach - die Wiedereintragung normalerweise bewilligen und beantragen, sofern im Kaufvertrag drin steht, dass die Rechte in der zweiten Abteilung übernommen werden. Bei ihm steht aber lediglich drin, dass die Rechte in Abt. III übernommen werden aber nichts über die in Abt. II.

    Daher: Recht mit Löschungsvermerk versehen und Bewilligung von den Beteiligten.

    Wie seht ihr die Sache bzgl. Löschung und Neueintragung?

  • Anders. Voraussetzung ist nach § 129 GBO nicht, dass der Unterschreibende durch ausdrückliche Nennung im Grundbuch erkennbar wäre, sondern nur, dass die Eintragung willentlich im dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann. Diese Voraussetzungen liegen vor. Deshalb würde ich von einer wirksamen Eintragung und nicht von einer Löschung ausgehen und (nur) überlegen, inwieweit ein Klarstellungsvermerk angebracht ist (etwa: Unterschrieben durch Rechtspfleger Huber; eingetragen am ...).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich habe mir diese Vorschrift schon mal vorgenommen, da ich ja bereits hier im Forum recherchiert habe und wenn man diese so losgelöst liest, gebe ich dir Recht. § 75 GBV sagt aber eindeutig, dass eine Unterschrift hingehört. Ansonsten könnte man auf die Idee kommen, dass man gar nichts mehr unterschreiben muss, oder? Wirksam ist ja nach dieser Vorschrift alles.

  • § 75 GBV sagt, dass ein Name hinzusetzen ist und weiter, dass die Unterschrift stattfindet, wie Andreas richtig gesagt hat. die Namenshinzusetzung ist also keine "Unterschrift".

  • O.K., dann habe ich das wohl missverstanden. Also bleibt es dabei, dass es keiner Unterschrift bedarf? Und der fehlende Namenszusatz hat demnach keine Auswirkung auf die Wirksamkeit, richtig!?

  • (...) Also bleibt es dabei, dass es keiner Unterschrift bedarf? Und der fehlende Namenszusatz hat demnach keine Auswirkung auf die Wirksamkeit, richtig!?



    :daumenrau so würde ich es jedenfalls verstehen und wie Andreas ja schon vorschlägt, einen Klarstellungsvermerk in die Veränderungsspalte setzen ;)

  • Aber seid mir nicht bös, ich kann mich damit nicht anfreunden. Ich weiß, dass es so in der GBO steht und ich möchte auch keine Sinn- und Zweckdiskussion entfachen, aber richtig finde ich es nicht.:mad:

  • Die Unterschrift ansich geschieht doch mit der Eingabe auf der Tastatur auf elektronischem Wege. Das kann man ja auch später noch prüfen wer das gemacht hat (mit einer bestimmten Tastenkombination die ich aber nach 7 Jahren vergessen habe :)). Ohne Unterschrift wäre auch keine Eintragung im Grundbuch erfolgt. Ich denke die vorgeschlagene Ergänzung ist daher praktikabel.

  • In Bayern: F6 + Mausklick.

    Wie stempel schon sagt: Das Willensmoment wird ja durch die elektronische Unterschrift verkörpert. Vergleiche hinken zwar ein bisschen, aber die vorliegende Fall ischeint mir mit dem vergleichbar, dass Rechtspfleger Hintertupfer mit seiner in 20 Jahren Grundbuch vollkommen abgeschliffenen Krakelunterschrift unterschrieben hat, ohne dass jemand in Druckschrift druntergeschrieben hätte, dass dieses Gekrakel die Unterschrift vom Rechtspfleger Hintertupfer ist. So ist auch hier unterschrieben worden, nur für Außenstehende nicht ohne weiteres, durch wen. Aber dass unterschrieben ist, ist sicher und erkennbar, denn sonst wäre der Text jetzt nicht da.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das Kürzel kann ich dir gerne verraten:

    1.) Das Grundbuchblatt über einen Fall öffnen - nicht über die Recherche.

    2.) Dann zur Seite der Eintragung gehen, die du überprüfen möchtest.

    3.) F6 drücken und gedrückt halten.

    4.) Mit der Maus auf die Eintragung klicken et voila. :D

  • Ja, habe ich vorhin mal gemacht und das schlaue System schreibt natürlich, dass alles i.O. - na, wenn Solum beruhigt ist, dann bin ich es - teilweise. :D

  • Danke für den Tipp mit F6 und Mausclick!

    EMPEREUR: Machst Du jetzt noch einen Klarstellvermerk (sh. #2) oder lässt Du die Eintragung einfach so?

    Mir ist noch eingefallen: Wenn die nachfolgenden Rechte "richtig" unterschrieben sind, deckt das, da sie am selben Tag von der selben Person "eingetragen" wurden, vielleicht auch die mit Datum "unterschriebene" Eintragung ab.

  • § 75 GBV wäre noch besser Genüge getan, wenn bei Eintragungen das Fehlen des Namenszusatzes (bzw. von "^==Rpfl==") zu einer Warnmeldung führen würde.

    Bei kopierten Eintragungen muss man ja auch immer aufpassen, dass man nicht plötzlich den Namen des ursprünglich Eintragenden übernimmt :teufel:
    Wird das übersehen, dürfte es sich aber trotzdem wie beim Datumsproblem um eine wirksame Eintragung handeln.

  • Ich hätte mich um sowas nicht geschert, einfach neben dem Datum den Namen der Kollegin hingeschrieben -und zwar ohne Kommentar- und erledigt ist es.

    Die Unterschrift ist mit der Eintragungsverfügung in der Akte und m.W. ist diese Unterschrift haftungsrechtlich von Belang, früher wurde ja auch vom Urlaubsvertreter die Eintragung im Grundbuch per Hand geleistet, wenn der verfügende Rechtspflger für längere Zeit abwesend war. Der Schreibdienst hat in wenigen Fällen Verfügungen der Grundbuchrpfl. am gleichen Tag ins Grundbuch gedruckt/geschrieben.

    Außerdem, was soll denn passieren, wenn neben/vor/drüber/drunter dem 01.01.2009 plötzlich noch Hintertupfer steht?

  • Die Unterschrift ist mit der Eintragungsverfügung in der Akte und m.W. ist diese Unterschrift haftungsrechtlich von Belang, ....
    quote]

    Vorsicht, es gibt ein Gerichtsurteil, dass der haftet, der das Grundbuch unterschrieben hat.
    Die Vfg. ist hier Nebensache.

  • § 75 GBV wäre noch besser Genüge getan, wenn bei Eintragungen das Fehlen des Namenszusatzes (bzw. von "^==Rpfl==") zu einer Warnmeldung führen würde.


    Da dürfte der Teufel im Detail stecken, außer, Du kalkulierst die Standardfehlermeldung bei den üblichen Eintragungen im BVE gleich mit ein. Oder denk an die Berichtigungen in Sp. 2 von Abt. II und III...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • @ Rumbalotte: Ich werde evtl. ein Deal mit dem Notar machen, um die Sache mal unserem LG vorlegen zu können. Ich werde den Notar mit euren Antworten ausstatten und dann mal sehen. Die Sache ist nicht eilig.

    Falls das nicht klappt, werde ich den Klarstellungsvermerk machen, denn wir schreiben ja die Grundbücher nicht für uns, sondern für die Bürger (ach, klingt das schön :)) und diese sollen die Grundbucheintragungen nachvollziehen können.

    @ Kai/Andreas: Ich sehe das genauso, dass eine Warnmeldung hier sicherlich hilfreich wäre. Und diese so einzurichten, dass diese nicht bei allen Abteilungen auftaucht, dürfte nicht das Problem sein - eigentlich ;).

  • @ Kai/Andreas: Ich sehe das genauso, dass eine Warnmeldung hier sicherlich hilfreich wäre. Und diese so einzurichten, dass diese nicht bei allen Abteilungen auftaucht, dürfte nicht das Problem sein - eigentlich ;).


    Wenn das so einfach wäre. Man denke an WEG/ErbbauR. Man müsste die Warnmeldung demnach schon an den einzelnen Bausteinen festmachen. Wie und ob das noch funktioniert, wenn der zu einem Eigenbaustein mutiert ist, brauche ich noch gar nicht zu wissen, um in diesem Stadium zu sagen: Wird umfangreicher. Abgesehen davon, dass Solum-Star insoweit kaum mehr geändert werden wird.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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