Löschung Verpfändungsvermerk wegen Unrichtigkeit?

  • Hallo,

    Im Grundbuch ist bei der Auflassungsvormerkung ein Verpfänungsvermerk für die Bank X eingetragen. Mit Eigentumsumschreibung hat diese Bank die Eintragung ihrer kraft Gesetzes entstandenen Sicherungshypothek beantragt. (Eigentümer war bei der Grundschuldbestellung nicht mehr kooperativ)

    Inzwischen ist ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der InsOVerw. beantragt jetzt die Löschung der Auflassungsvormerkung nebst Verpfändungsvermerk wegen Unrichtigkeit.

    (Anspruch sei erloschen wegen Erfüllung)

    Könnt ihr mir weiter helfen?

    Nach Bauer von Oefelde wäre die Löschung wohl nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers möglich(§ 22 Rdn-nr. 153), allerdings habe ich keinerlei klare Aussage dazu gefunden, wie verfahren wird, wenn ,wie hier die Sicherungshypothek eingetragen wurde.

  • Ersteinmal vielen Dank für den umpfangreichen Link.

    Leider bin ich in einem Punkt immer noch verunsichert.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Löschung ohne Zustimmung des Pfandgläubigers erfolgen, wenn die Eigentumsübertragung durch Leistung in Gemäßheit der §§ 1281,1282 GBG, somt Auflassung unter Mitwirkung des Pfandgläubigers erfolgt ist. ( und evt. noch die Sicherungshypothek eingetragen wurde)

    In meinem Fall ist zwar die Sicherungshypothek eingetragen, aber der Pfandgläubiger hat bei der Auflassung nicht mitgewirkt.

    Ist auch allein durch die Eintragung der Sicherungshypothek Erfüllung eingetreten?

    Wie seht Ihr das?

  • Ich muß gleich noch eine Frage anschießen.

    Nachdem ich jetzt einen Aufsatz des Not.Ludwig (DNotZ 1992 Heft6 336) gelesen habe , wird alles noch verwirrender.

    Hier wird die These vertreten, dass bei nicht "pfandgerechter" Auflassung , also ohne Zustimmung des Pfandgläubigers ,die Sicherungshypothek nicht wirksam entsteht.

    Wenn dies so wäre, könnte ich wohl erst Recht nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers löschen.

    Hatte jemand schon einmal dieses Problem, oder kann mir noch Fundstellen zu diesem Thema anbieten?

    Danke schon mal im Vorraus.

  • Ich hatte diese Problem bislang noch nicht, würde aber einfach den Gläubiger mal zum Löschungsantrag, die AV betreffend, anhören.

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