Einziehung des Erbscheins nach Veräußerung durch Erben

  • Hallo,

    leider habe ich mal wieder folgendes Problem:

    Im Grundbuch sind A und B (Eheleute) als Eigentümer zu je 1/2 Anteil eingetragen.

    A verstirbt. Es erfolgt die Eintragung der Erbengemeinschaft aufgrund eines Erbscheines (gesetzliche Erbfolge) für den 1/2 Anteil des A.

    Die Erbengemeinschaft und B veräußern das Grundstück an einen Dritten (Alleineigentum). Die Eintragung ist bereits im Jahr 2006 erfolgt.

    Jetzt wird mir vom Nachlassgericht eine Ausfertigung des Beschlusses vorgelegt, wonach die Einziehung des Erbscheines erfolgt, da ein Testament vorhanden ist. Der Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge ist daher unrichtig.

    Hat der Erwerber das Grundstück gutgläubig (§ 892 BGB) erworben? Ist seitens des Grundbuchamtes etwas zu veranlassen?

    Vielen Dank im voraus!


    Euer Löwe

  • Hat der Erwerber das Grundstück gutgläubig (§ 892 BGB) erworben?

    Grundsätzlich ja, außer natürlich, er wäre bösgläubig gewesen.

    Ist seitens des Grundbuchamtes etwas zu veranlassen?

    Nein. Erstens hat das Grundbuchamt alles richtig gemacht, weil es auf den Erbschein vertrauen konnte. Und zweitens wäre dann, wenn der Fehler beim Grundbuchamt läge, auch zunächst von einem gutgläubigen und damit wirksamen Erwerb durch den Dritten auszugehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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