Literatur Strafvollstreckung?

  • Kann mir jemand ein Buch zum Thema Strafvollstreckung empfehlen? Der Thread "Anrechnung Orga-Haft oder nicht?" brachte mich darauf (:daumenrau für die Antworten), denn das Thema spielt bei uns weder im Studium noch im Referendariat eine Rolle. Kann ja durchaus relevant sein, wenn ich ein Strafvollstreckungsmandat habe. Ich habe im Internet das Buch

    "Strafvollstreckungsrecht" vom Juristischen Verlag Pegnitz
    http://www.juristischer-verlag-pegnitz.de/lehrbuecher.php?artnr=01-011

    gefunden: Ist das empfehlenswert, wenn es darum geht, sich zumindest einen Überblick zu verschaffen? Ich will mir keinen dicken Wälzer von mehreren hundert Seiten kaufen.

  • Hallo,
    also ich kann da nur die "Bibel" der Strafvollstreckung, nämlich das HRP, Strafvollstreckung, Isaak/Wagner bzw. ( frühere Ausgabe) Wetterich/Hamann empfehlen. Wirklich toll. Mein Problem stand da ja auch drin -> nur eben für meinen Spezialfall nicht, den scheint es ja gerade nur einmal zu geben ( leider).

  • Ich kann mich der Empfehlung von Diabolo 100%ig anschliessen.

    Ohne das Buch wäre ich mit der Jugendstrafvollstreckung vollkommen aufgeschmissen. Das ist nicht unbedingt etwas, worauf man im Studium vorbereitet wird ([Insidermodus/on]"Ja ja, die lieben zu Hause..."[Insidermodus/off]).

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Tach seh ich auch so der Isaak/Wagner ist zwar nichts für die Lieben zu haus aber für die Strafvollstreckung bestens geeignet.
    Der Pohlmann/Jabel/Wolf ist auch ok aber nicht so umfangreich!
    Gruß an alle Vollstrecker im Land

  • Absolut. Als Neuling in der Strafvollstreckung hat mir das HRP seinerzeit so manches Mal schlaflose Nächte bzw. den Gang zur Kollegin erspart...:)

  • Zitat

    Tach seh ich auch so der Isaak/Wagner ist zwar nichts für die Lieben zu haus aber für die Strafvollstreckung bestens geeignet.


    Hallo Isa,
    ich hoffe dir sind auch nicht allzu oft "die Hände gebunden".

    Grüße
    Tommy

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Tach Tommy!
    Nö passt schon, aber stoß des Öfteren mal an die Grenzen :gruebel: hätte doch mal besser bei unserem Freund aufpassen sollen:oops: !

    Aber von Jugendvollstreckung hat der glaub ich auch nicht so den Plan ;) und mein problem ist ich bin noch der Rechtspfleger vom Vollstreckungsleiter weil wir ja den Jugendknast :mad: haben und da kommen Sachen vor da findest du nix!

  • Das kann ich eigentlich nur empfehlen, jedoch sollte man bedenken, dass es in erster Linie für die StA und die StVK geschrieben ist (z.B. findet man darin die Verfügungen des Rechtspflegers öder ähnliches).

  • Ich würde mir unbedingt auch mal die alte Version von Wetterich/ Hamann besorgen (Hamann war übrigens früher mal mein Gruppenleiter, gute alte Zeit *seufz*). In diesen Vorversionen sind oft andere Meinungen drin als im Isaak/ Wagner. gerade das problem bei Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug ob Jugendrecht oder § 57 StGB ist dort gut erörtert.
    Pohlmann/abel ist halt eher ein Kommentar zur StVollstrO, aber auch immer hilfreich.
    Aber wie meistens, das Problem das man hat, steht grade so gar nirgends drin, deshalb finde ich auch das Forum hier so klasse.

  • Dass das HRP als Gebetbuch gilt, will ich gar nicht anzweifeln,
    aber kennt jemand das Buch, das avocatus diaboli in dem Link angesprochen hat?

    Ist es empfehlenswert?

    Ist es ev. für die Ausbildung im mittleren Justizdienst konzipert?

  • @ble
    So ist es, die Lehrbriefe sind eigentlich für die Ausbildung der Serviceeinheiten (mittlere Beamte und Angestellte) konzipiert.
    Wenn man einen Überblick über Strafvollstreckung erhalten will oder eben nur das Verfahren sind sie ganz ok.

  • @advocatus diaboli

    ich würde mir als RA keins der bücher bestellen, das lohnt sich einfach nicht. die rechtspfleger berechnen die strafzeit in aller regel richtig. wer als knacki nicht einverstanden ist, legt in der regel ohne anwalt beschwerde ein. für einen einstieg als volljurist sozusagen "auf vorrat" in diese materie besteht eigentlich keine veranlassung.

  • Zitat von oL

    @advocatus diaboli

    ich würde mir als RA keins der bücher bestellen, das lohnt sich einfach nicht. die rechtspfleger berechnen die strafzeit in aller regel richtig. wer als knacki nicht einverstanden ist, legt in der regel ohne anwalt beschwerde ein. für einen einstieg als volljurist sozusagen "auf vorrat" in diese materie besteht eigentlich keine veranlassung.




    Sehe das ähnlich. solche HRP's sind teuer. Und wir Rpfleger - danke OL - berechnen schon aus Eigeninteresse alles richtig. Die Strafzeitberechnung wird auch nochmals von der JVA gegengerechnet und bestätigt.

    Bei Zweifel kann sich der RA ( ich habe das in meiner bisherigen Zeit als Vollstrecker , davon 3-4 bei der STA, nun Jugend, nie erlebt ) auch direkt an die Vollstreckung wenden, die es dann erklären.
    Das HRP ist spitze- aber es richtet sich halt eher an Justizbedienstete und deren Blickrichtung.

  • @Diabolo + oL:

    Danke für die Sorge um meinen Kontostand. ;) Vielleicht lasse ich es dann zum allgemeinen Einlesen doch bei dem in #1 genannten Buch bewenden. Muß mal schauen.

  • Zitat von advocatus diaboli

    @Diabolo + oL:

    Danke für die Sorge um meinen Kontostand. ;) Vielleicht lasse ich es dann zum allgemeinen Einlesen doch bei dem in #1 genannten Buch bewenden. Muß mal schauen.



    Ich dachte mir halt, so ein Umzug ist doch teuer!

  • @oL:

    Die Relation Anwälte bzw. Kanzleien : Einwohnerzahl ist dort ungleich günstiger als im Großstadtbereich. Außerdem gibt es in einer Nachbargemeinde bis heute nur eine Anwaltskanzlei. Da eine der dort tätigen Anwältinnen zugleich Notarin ist, steht bei Streitigkeiten um von ihr beurkundete Verträge den Parteien im Ort kein Anwalt zur Verfügung.

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