Hallo ich habe noch ein kleines? Problem zum WE:
Vielleicht kann jemand helfen, gern auch Registererfahrene unter uns
Im vorrigem Jahr lag dem Grundbuchamt ein Antrag auf Berichtigung vor. Eingetragen Verein A der duch Mitgliederbeschluß aufgelöstwerden sollte und sein Vermögen (Grundstück) auf Verein B übertragen wollte.
Es wurde aufgezeigt, dass hier eine Auflassung erfogen muß.
Keine Reaktion mit dem Ergebnis der Zurückweisung.
Jetzt kommt notarieller Vertrag in welchem Verein A an Verein B aufläßt. Von Auflösung ist keine Rede im Vertrag. Die Vertretungsmacht wurde duch Notarbescheinigung erbracht, allerdings war kein Sitz des Erwerbers angeben.
Deshalb habe ich die Registerblätter online eingesehen.
Verein A ist inzwischen gelöscht mit folgender Eintragung: Infolge Wegfalls sämtlicher Mitglieder ist der Verein erloschen. Von Amts wegen eingetragen.
Zum Zeitpunkt der Auflassung war die Eintragung noch nicht vorhanden.
Ist der Verein mit Eintragung erloschen oder schon mit Beschluß der MV?
Hätte nicht eine Liquidation stattfinden müssen?
Greift hier § 878 BGB? Auflassung am 21.02.2009, Antragseingang : 18.03.2009 Eintragung im Register: 30.03.2009 aber Auflösungsbeschluß der MV schon am 24.09.1994.
Kann jemand helfen? Vielleicht auch in Register verschieben?
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